: Richter: Hundeverordnung nichtig
Wesentliche Teile der Kampfhundeverordnung von Schleswig-Holstein sind nichtig. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig entschied gestern, das Kriterium der Rassezugehörigkeit sei für die Einstufung der Gefährlichkeit eines Hundes ungeeignet. Gegen die im Sommer vergangenen Jahres nach mehreren gefährlichen und zum Teil tödlichen Attacken von Hunden erlassene Verordnung hatten zwölf betroffene Hundehalter geklagt. Das Land kündigte eine Beschwerde gegen die Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht an. Ein Hund werde nie gefährlich geboren, sondern unabhängig von der Rassezugehörigkeit durch den Menschen manipuliert, befanden die Richter. Es sei nicht haltbar, alle Individuen einer Rasse als gefährlich einzustufen, wie dies in der Verordnung geschehen sei. lno
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen