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Richter: Hundeverordnung nichtig

Wesentliche Teile der Kampfhundeverordnung von Schleswig-Holstein sind nichtig. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig entschied gestern, das Kriterium der Rassezugehörigkeit sei für die Einstufung der Gefährlichkeit eines Hundes ungeeignet. Gegen die im Sommer vergangenen Jahres nach mehreren gefährlichen und zum Teil tödlichen Attacken von Hunden erlassene Verordnung hatten zwölf betroffene Hundehalter geklagt. Das Land kündigte eine Beschwerde gegen die Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht an. Ein Hund werde nie gefährlich geboren, sondern unabhängig von der Rassezugehörigkeit durch den Menschen manipuliert, befanden die Richter. Es sei nicht haltbar, alle Individuen einer Rasse als gefährlich einzustufen, wie dies in der Verordnung geschehen sei. lno

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