: Revision im Plattenlegerprozeß
Knapp eine Woche nach dem Freispruch im Itzehoer „Plattenlegerprozeß“ hat die Itzehoer Staatsanwältin Elke Roitsch van Almeloe Revision beim Bundesgerichtshof beantragt.
Der Antrag wurde noch nicht begründet, da die Anklagebehörde zunächst die schriftliche Urteilsbegründung der Schwurgerichtskammer des Landgerichtes abwarten will. Sie wird frühestens Ende Mai/Anfang Juni vorliegen. Nach Zustellung des Urteils hat die Staatsanwaltschaft dann einen Monat Zeit, ihre Revision zu begründen.
Der Prozeß gegen Knud Andresen und Ralf Gauger — denen vorgeworfen wurde, sie hätten Betonplatten auf Bahnschienen gelegt, um einen Zug zum Entgleisen zu bringen — hatte 58 Verhandlungstage gedauert. Selbst die Staatsanwältin hatte einen Freispruch beantragt. Allerdings nicht, weil sie von der Unschuld der Angeklagten überzeugt war, sondern weil das Gericht ihre Beweisanträge zurückgewiesen hatte, und sie daher die Täterschäft nicht nachweisen konnte. dpa/mac
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