: Revision im Bögelein-Prozeß
Der wegen des Mordes an dem Nazi-Kriegsrichter Erich Kallmerten zur lebenslanger Haft verurteilte Antifaschist Gerhard Bögelein (68) legte jetzt Revision gegen das Urteil des Hamburger Landgerichts ein. Im Mai diesen Jahres hatte die Große Strafkammer den ehemaligen DDR-Bürger in einem fragwürdigen Indizienprozeß für schuldig befunden, 1947 an der Tötung des Richters in einem russischen Kriegsgefangenenlager beteiligt gewesen zu sein. Bögelein hatte die Beteiligung bis zuletzt bestritten.
Der gesundheitlich angeschlagene Rentner ist in der Hamburger Justizvollzugsanstalt Vierlande (Neuengamme) - auf dem Geländes des ehemaligen Konzentrationslagers - in Haft. Die Anklage gegen Bögelein war seit den 50er Jahren in Hamburg verwahrt worden. Sie basierte auf der Arbeit des Untersuchungsrichters Kurt Steckel, der, so die Verteidigung, Ankläger eines NS-Sondergerichtes in Königsberg gewesen sei.
Der Hamburger Rechtsanwalt Bögeleins, Johann Schwenn, will das Urteil des Landgerichts anfechten, weil sein Mandant aufgrund der Verabreichung eines Medikamentes während der gesamten Hauptverhandlung nicht verhandlungsfähig gewesen sei. Inzwischen, so teilt die Hamburger „Prozeßgruppe Bögelein“ mit, haben 3000 Einzelpersonen und Organisationen gegen das Urteil protestiert. sako
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