piwik no script img

Revision gegen Urteile im Havemann-Prozeß

Neuruppin (dpa) – Im Havemann-Verfahren hat die Staatsanwaltschaft Neuruppin Revision gegen vier der sieben Freisprüche eingelegt. Diese betrifft die Urteile gegen die beiden angeklagten Staatsanwälte und die beiden einstigen Vorsitzenden Richter. Das Gericht hatte sieben Ex-DDR-Juristen vor einer Woche vom Vorwurf der Rechtsbeugung freigesprochen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen