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Revision gegen Startbahnurteil

■ Generalbundesanwalt beharrt auf Mordvorwurf gegen Hoffmann und Eichler

Karlsruhe (dpa) — Generalbundesanwalt Alexander von Stahl hat gegen die Urteile im Frankfurter Startbahnprozeß Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Der Staatsschutzsenat des Frankfurter Oberlandesgerichts hatte im März den Angeklagten Andreas Eichler unter anderem wegen Totschlags an zwei Polizisten zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Sein Mitangeklagter Frank Hoffmann erhielt unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vier Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe. Entgegen den Anträgen der Bundesanwaltschaft hatte das Gericht jedoch beide Angeklagte vom Mordvorwurf freigesprochen.

Eichler könne wegen Mordes nicht verurteilt werden, lautete die Begründung, da dies „niedrige Beweggründe“ vorausssetze. Über die Motive Eichlers habe der Senat jedoch so gut wie nichts feststellen können. Im Fall Hoffmann hatte das Gericht weder für den Vorwurf des Mordes noch des Totschlags „hinreichende Verdachtsmomente für eine Tatbeteiligung“ feststellen können.

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