: Revision gegen Startbahnurteil
■ Generalbundesanwalt beharrt auf Mordvorwurf gegen Hoffmann und Eichler
Karlsruhe (dpa) — Generalbundesanwalt Alexander von Stahl hat gegen die Urteile im Frankfurter Startbahnprozeß Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Der Staatsschutzsenat des Frankfurter Oberlandesgerichts hatte im März den Angeklagten Andreas Eichler unter anderem wegen Totschlags an zwei Polizisten zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Sein Mitangeklagter Frank Hoffmann erhielt unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vier Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe. Entgegen den Anträgen der Bundesanwaltschaft hatte das Gericht jedoch beide Angeklagte vom Mordvorwurf freigesprochen.
Eichler könne wegen Mordes nicht verurteilt werden, lautete die Begründung, da dies „niedrige Beweggründe“ vorausssetze. Über die Motive Eichlers habe der Senat jedoch so gut wie nichts feststellen können. Im Fall Hoffmann hatte das Gericht weder für den Vorwurf des Mordes noch des Totschlags „hinreichende Verdachtsmomente für eine Tatbeteiligung“ feststellen können.
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen