Schon wieder Kampfhunde: Restrisiko
■ Bereits vorhandene Exemplare der gefährlichen Hunderassen dürfen bleiben
Bleibt cool, muskelbepackte und goldkettchenbehängte Freunde des Kampfhundtums: Eure muskelfleischigen Freunde dürft Ihr behalten. Euch ist bestimmt, als Ihr gestern Eure taz gelesen habt, ganz anders geworden, und Ihr habt Kevin, Sandy, Greifer und Billyboy ganz eng an Euch gedrückt, ihnen den Eckzahn gekrault und gesagt: „Dicker, Du bleibst hier.“ Und Recht hattet Ihr. Denn die Kampfköter, die nun mal da sind, die können auch bleiben. Müssen nur binnen drei Monaten bei der Polizei gemeldet sein. Und keine Bange: Ihr müsst mit dem Prügeln und Klauen nicht aufhören. Die Wauwaus dürfen trotzdem bleiben.
Im Ernst: „Wir müssen mit einem Restrisiko leben“, sagt Hartmut Spiesecke, Sprecher des Innenressorts, über die so genannte Übergangsregelung, die es Haltern erlaubt, die Hunde zu behalten und sie lediglich zu melden. Die Verordnung, so Spiesecke weiter, sei lediglich ein „erster Schritt“. Der zweite – ein Gesetz, das Zucht und Vertrieb regelt – müsse in engem Abgleich mit den andereren Ländern, vor allem mit Niedersachsen erfolgen und brauche ergo noch Zeit. Aber man habe sofort reagieren wollen, daher die Verordnung.
Dass die Tierchen mit Leine und Maulkorb keine Bewegungsmöglichkeit mehr haben, kratzt das Innenressort wenig: „Wir sind nicht für das Wohlbefinden von Kampfhunden zuständig, sondern für das von Menschen.“ Dass die Tiere nun zuhauf ausgesetzt werden, befürchtet Spiesecke nicht. Und außerdem hat er „jetzt keine Lust, über ungelegte Eier zu brüten.“ Lieber drei herrenlose Pitbulls als drei gebissene Kinder. Und wenn's dann doch soweit kommt, dass die als Kampfhunde geltenden Kreaturen ausgesetzt werden, „dann fällt uns schon was ein.“ sgi
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