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Restitution von NS-RaubkunstKehrtwende in Bayern

Die Erben des jüdischen Kunsthändlers Alfred Flechtheim erhalten nun doch die Bronzebüste „Fernande/Beatrice“ von Picasso zurück. Ein Anfang?

Jahrelang blockierte Bayerns Kunstminister Markus Blume (CSU) die Rückgabe einer Bronzebüste aus der Hand Pablo Picassos an die Erben des jüdischen Kunsthändlers Alfred Flechtheim. Selbst eine Empfehlung seines eigenen Museumsdirektors der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen konnte Blume nicht umstimmen. Jetzt vollführt der Minister eine 180-Grad-Wende.

Die Erben des jüdischen Kunsthändlers Alfred Flechtheim erhalten die Bronzebüste „Fernande/Beatrice“ von Picasso zurück, kündigte Blume am Dienstag in München an. Noch 2024 sei ein Restitutionsgesuch abgelehnt worden. Nun gebe es aber die Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut, die seit 1. Dezember angerufen werden kann. Deren neuer Bewertungsrahmen habe die Rückgabe ermöglicht, erklärte Blume.

Allerdings war ein Schiedsgericht in der Angelegenheit gar nicht involviert, der Bewertungsrahmen ist seit einem halben Jahr in Kraft. Über die Gründe der überraschenden Wende Blumes darf also spekuliert werden.

Der Anwalt Markus Stötzel, der den betagten Flechtheim-Erben Michael Hulton vertritt, begrüßte den Schritt. „Es ist längst überfällige Gerechtigkeit für das jüdische Nazi-Opfer Alfred Flechtheim“, sagte er. Es könne jedoch nur ein Anfang sein, denn weitere Kunstwerke Flechtheims warten auf eine Restitution. Dabei geht es um zwei Gemälde von Paul Klee.

Künftig soll Kommission entscheiden

Die bayerische Restitutionspraxis von Kunstwerken, die Juden von den Nazis gestohlen worden waren, galt über Jahre als besonders restriktiv. So verweigerte der Freistaat gegenüber den Erben des Picasso-Gemäldes „Madame Soler“ eine Rückgabe und war auch nicht bereit, einer Entscheidung durch ein unabhängiges staatliches Gremium zuzustimmen. Bis heute ist der Fall nicht entschieden.

Die Rückgabe der Picasso-Büste ist offenbar nur ein erster Schritt in einer Wende zum Besseren. Künftig soll eine Kommission über die Frage der Rückgabe verdächtiger Werke im Besitz des Freistaats entscheiden, die vom Präsidenten des Deutschen Historischen Museums in Berlin, Raphael Gross, geleitet wird. Das letzte Wort bei einer Restitution bleibt zwar beim Minister, aber dieser wird sich kaum gegen eine Empfehlung dieses hochkarätig besetzten Expertengremiums stellen können, das er selbst einberufen hat.

Zur Erforschung der Herkunft von Kunstwerken wird ein mit sechs Wissenschaftlern ausgestattetes „Zentrum für Provenienzforschung und Restitutionsfragen“ geschaffen, das, anders als bisher, über ausreichende Ressourcen verfügt, um Verdachtsfällen gründlich nachzugehen. Die Einrichtung soll beim renommierten Münchner Institut für Zeitgeschichte angesiedelt werden.

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