■ Rep-Urteil: Beschwerde eingelegt
Hannover (dpa) – Das niedersächsische Innenministerium hält den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gegen die rechtsradikalen „Republikaner“ weiter für rechtens. Gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover werde Beschwerde eingelegt. Die Richter hatten in einem Eilverfahren dem niedersächsischen Verfassungsschutz untersagt, die Partei der „Republikaner“ zu observieren. Aus Sicht des Gerichts war eine Verfassungsfeindlichkeit der „Republikaner“ unzureichend belegt worden.
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