piwik no script img

■ Rep-UrteilBeschwerde eingelegt

Hannover (dpa) – Das niedersächsische Innenministerium hält den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gegen die rechtsradikalen „Republikaner“ weiter für rechtens. Gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover werde Beschwerde eingelegt. Die Richter hatten in einem Eilverfahren dem niedersächsischen Verfassungsschutz untersagt, die Partei der „Republikaner“ zu observieren. Aus Sicht des Gerichts war eine Verfassungsfeindlichkeit der „Republikaner“ unzureichend belegt worden.

Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 30 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen