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Rep-Polizist soll gefeuert werden

■ Berufsverbot: Republikaner soll aus dem Polizeidienst fliegen

Bremen steht der erste Berufsverbotsfall seit Jahren in's Haus: Anfang der Woche hat der Polizeipräsident Rolf Lüken einen Brief an die Senatskommission für das Personalwesen geschrieben. Die SKP möge überprüfen, ob der Bremer Polizeibeamte Ralf Riedemann nicht aus dem Dienst entfernt werden müsse. Der Grund: Riedemann ist nicht nur Landesvorsitzender der Bremer Republikaner, er tritt nun auch als Bremer Spitzenkandidat im Bundestagswahlkampf an. Der gleiche Umstand hat in der vergangenen Woche den Oberstaatsanwalt von Bochum seine Stelle gekostet. Der Justizminister von Nordrhein-Westfalen hat den Staatsanwalt vom Dienst suspendiert und ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Ziel: Amtsenthebung , wegen der Kandidatur für die Reps. Der Fall ist bundesweit bislang ohne Beispiel. Noch, denn wenn es nach Rolf Lüken ginge, hätte Riedemann schon längst seine Polizeimütze an den Nagel hängen müssen: „So einen können wir bei der Polizei nicht gebrauchen. Das wäre auch ein wichtiges Signal nach innen.“

Schon seit mehr als eineinhalb Jahren schwelt das Verfahren um Riedemann. Damals hatte Lüken zum erstenmal an die SKP geschrieben. In seinen Reihen sei ein Republikaner, ob das denn mit dem Beamtenrecht vereinbar sei, wollte der Polizeipräsident wissen – allerdings ohne Erfolg. Die SKP antwortete nicht. Sie antwortete genauso wenig auf die folgenden Briefe Lükens. Der machte mit jedem politischen Karrieresprung Riedemanns einen neuen Vorstoß.

Das Schweigen der SKP war nicht grundlos. Die Beweislage gegen Riedemann war relativ dünn, war die Meinung der SKP-Beamten. Die Mitgliedschaft bei den Reps war disziplinarrechtlich zu wenig. Kollegen Riedemanns, die behauptet hatten, Riedemann habe im Dienst agitiert, hatten ihre Aussagen zurückgezogen.

Nun hat sich die Sachlage geändert. Der nordrhein-westfälische Justizminister argumentiert kurz und knapp: Die Reps seiene als verfassungsfeindliche Partei eingestuft. Dieses staatliche Vorgehen sei durch die Gerichte gedeckt. Wenn nun ein Beamter für eine solche Partei kandidiere, engagiere er sich in einer derart herausgehobenen Position, daß das nicht mehr mit den Beamtenpflicheten vereinbar sei. Und das könne nur zu einer Amtsenthebung führen.

Riedemann selbst gibt sich siegessicher: „Ich hoffe, daß da endlich mal was kommt.“ Seit eineinhalb Jahren werde nun schon in der Sache ermittelt. „Ich überlege, ob ich nicht eine Untätigkeitsklage einreiche. Schließlich will ich auch mal wieder befördert werden.“ Und das geht nicht, so lange ein Verfahren anhängig ist. So lange Mitglieder der PDS im Staatsdienst bleiben könnten, könne er sich auch nicht vorstellen, daß Republikaner daraus entfernt würden. Die Republikaner stünden „fest auf dem Boden der FDGO.“ Der Bremer Landesverband habe deshalb auch ein Soli-Schreiben an den Bochumer Oberstaatsanwalt geschickt.

In den Bürgerschaftsfraktionen ist die Initiative des Polizeipräsidenten auf sehr gemischte Reaktionen gestoßen. Unterstützt wird das Berufsverbot dabei von der CDU und der SPD. CDU-Fraktionschef Peter Kudella: „Wer sich als Beamter diesem Verein anschließt, der muß die Konsequenzen tragen. Da sollte es keine falsch verstandene Liberalität geben.“ Ganz ähnlich argumentiert Horst Isola von der SPD: „Die Partei ist als verfassungsfeindlich eingestuft. Wer danach sagt, ,jetzt kandiduiere ich', der muß aus dem Dienst entfernt werden.“ Viel vorsichtiger sind da die Grünen. Es müsse schon diskutiert werden, ob Rep-Engagement und Polizeidienst miteinander vereinbar seien, sagt der grüne Innenpolitiker Martin Thomas. „Aber dann müßte man zuerst fragen, ob der Mann nicht in einen weniger sensiblen Bereich versetzt werden kann.“ Komplett gegen die Maßnahme ist der Grüne Hermann Kuhn: „Warum schenkt man denen bloß ein Märtyrerbonbon? Und das in einer Situation des Niedergangs der Reps. Lassen wir sie doch in Ruhe auseinanderfliegen.“ Kuhn sprich aus Erfahrung. Er selbst war Opfer des Radikalenerlasses. Wegen seiner Kandidatur für den Kommunistischen Bund Westdeutschland war er Mitte der 70er Jahre aus dem Schuldienst geflogen. Jochen Grabler

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