: Rentenrecht schafft Gerechtigkeit
Karlsruhe (dpa) - Die unterschiedlichen Altersgrenzen für den Rentenanspruch von Frauen und Männer verstoßen nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz. Der vorgezogene Rentenanspruch für Frauen nach Vollendung des 60. Lebensjahres, während männlichen Arbeitnehmern der Anspruch erst nach Vollendung des 65. Lebensjahrs zusteht, ist nach einem am Dienstag veröffentlichten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) mit dem Grundgesetz vereinbar. Damit wurde die Verfassungsbeschwerde eines 67jährigen Witwers zurückgewiesen, der die einheitliche Festlegung der Altersgrenze mit Vollendung des 60. Lebensjahrs gefordert hatte. In der Begründung heißt es, der Gesetzgeber sei zu dieser Ungleichbehandlung berechtigt, denn durch den vorgezogenen Rentenanspruch würden „faktische Nachteile“ der Frauen im Berufsleben ausgeglichen.
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