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Renten in Ost und WestDie Rentenmauer soll weg

Der Bundestag beschließt ein Gesetz zur Angleichung von Renten in Ost und West. Für aktive Arbeitnehmer im Osten bedeutet es jedoch eine Verschlechterung.

Bis 2025 soll es keine Unterschiede mehr geben in der Rentenberechnung zwischen Ost und West Foto: dpa

Berlin rtr/epd | Der Bundestag hat nach jahrelanger Diskussion konkrete Schritte zur Angleichung der Renten in Ost- und Westdeutschland verabschiedet. Das am Donnerstag gebilligte „Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz“ von Arbeitsministerin Andrea Nahles sieht vor, dass der Rentenwert Ost von 2018 bis 2024 in sieben Schritten auf den höheren Westwert angehoben wird. Von 2025 an soll es keine Unterschiede bei der Rentenberechnung in Ost- und Westdeutschland mehr geben.

Mit der diesjährigen Rentenerhöhung zum 1. Juli steigt das Niveau im Osten auf 95,7 Prozent des Westniveaus und von 2018 an in sieben Schritten auf 100 Prozent. 2025 gibt es keine Unterschiede mehr bei der Rentenberechnung in Ost und West. Gegenwärtig ist ein Renten-Entgeltpunkt im Osten 28,66 Euro wert und im Westen 30,45 Euro. Der Grund ist das niedrigere Lohnniveau im Osten.

Für Rentner im Osten bedeutet das Gesetz größere Anhebungen ihrer Bezüge. Aktiven Arbeitnehmern im Osten bringt die Neuregelung indes eine Verschlechterung: Sie erwerben zurzeit mit demselben Lohn höhere Rentenansprüche als im Westen, um das geringere Lohnniveau im Osten auszugleichen. Diese Höherbewertung der Löhne wird schrittweise bis zum Jahr 2025 abgebaut.

Die höheren Kosten bis zu 15,7 Milliarden Euro bis 2024 sollen größtenteils die Beitragszahler aufbringen. Ab 2022 beteiligt sich der Bund mit einem Zuschuss, der ab 2025 jährlich zwei Milliarden Euro beträgt. In diesem Jahr überweist der Bund insgesamt rund 91 Milliarden Euro an die Rentenkasse. Nach Berechnungen des Arbeits- und Sozialministeriums wird der Zuschuss 2020 auf mehr als 100 Milliarden Euro steigen müssen.

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