: Rente für Waffendienst in der Türkei
Kassel (ap) - Aufgrund des deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommens ist bei der Erfüllung von Rentenanwartschaften aus der Sozialversicherung an türkische Staatsangehörige auch die Beitragszeit während des in der Türkei abgeleisteten Wehrdienstes anzurechnen. Dies hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden.
(Aktenzeichen: Bundessozialgericht 5 RJ 35/87)
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