■ EMBRYONENSCHUTZ: Reines Strafgesetz
Morgen verabschiedet der Bundestag das seit Jahren umstrittene „Embryonenschutzgesetz“. Verboten werden der Gentransfer in menschliche Keimbahnzellen, die Verwendung menschlicher Embryonen ausschließlich zu Forschungszwecken und das „Klonen“ von genetisch identischen Menschen-Kopien. Ausgeschlossen sind darüber hinaus „gespaltene Mutterschaften“ sowie Leihmutterschaften. Herausgekommen ist ein „reines Strafgesetz“, kritisiert die Opposition. TAGESTHEMA SEITE 3
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