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Regierung will stiften gehen

BERLIN ap ■ Die Gründung von Stiftungen soll noch vor der Bundestagswahl erleichtert werden. Die Regierung legte gestern einen Gesetzentwurf vor, der für die Anerkennung einer Stiftung nur noch ein Minimum an Erfordernissen vorsieht. So muss ein Stifter in der Satzung Namen, Sitz und Zweck der Stiftung festlegen, Regelungen für den Umgang mit dem Stiftungsvermögen treffen und einen Vorstand bestimmen. Jeder Zweck ist zulässig, so lange er das Gemeinwohl nicht gefährdet. Auch privatnützige Stiftungen sind erlaubt, so lange sie dem Gemeinwohl entsprechen. Damit wird festgeschrieben, was schon bislang aus Sinn und Zweck einer Stiftung rechtlich gefolgert wurde. So bestätigte zum Beispiel das Bundesverwaltungsgericht 1998 das Verbot der „Republikaner-Stiftung“, weil ihr Zweck dem Gemeinwohl widersprach.

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