■ Regelbedarf liegt unter Existenzminimum: Unterhaltsrecht zugunsten der Kinder gefordert
Bonn (taz) – Die Kinderkommission des Bundestages hat gefordert, das Unterhaltsrecht zugunsten der Kinder nachzubessern. Unterhaltszahlungen dürften sich nicht am Einkommen des Vaters, sondern müßten sich am Bedarf des Kindes orientieren. Das vor kurzem beschlossene Unterhaltsrecht sei in diesem Punkt unzureichend. Die jetzigen Regelbedarfssätze (350 Mark pro Kind unter sechs Jahren) lägen unter dem Existenzminimum.
Im vorigen Oktober hatte die Kinderkommission eine Anhörung zum Thema „Existenzsicherung von Kindern“ durchgeführt. Eine Million Kinder leben danach von Sozialhilfe. Nicht das Alter, sondern Kinder seien mittlerweile das Armutsrisiko Nummer eins. Klaus Hagemann (SPD) forderte, die Stelle eines Bundeskinderbeauftragten einzurichten. In ihrem an die zuständigen Ministerien weitergeleiteten Forderungskatalog plädiert die Kommission unter anderem dafür, Eltern, die sich ihrer Unterhaltspflicht entziehen, schärfer zu verfolgen. hap
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