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■ Reform des SchulgesetzesWas im Diskussionsentwurf steht

Jede Schule muß künftig ein Schulprogramm vorweisen. Dort müssen sie unter anderem ihre pädagogischen Ziele und Organisationsformen erläutern, aber auch die finanzielle Absicherung der besonderen pädagogischen Schwerpunkte durch das Schulbudget darlegen.

Die einzelnen Schulen evaluieren sich sowohl intern und werden zusätzlich auch von einem externen Evaluationsteam begutachtet.

Die Erziehungsberechtigten entscheiden weiterhin, welchen Bildungsgang ihr Kind nach der Grundschule besuchen soll. Die Klassenkonferenz gibt dazu eine Bildungsgangempfehlung, die aussagt, ob der Schüler für den gewählten Bildungsgang geeignet ist. Die Eltern sind daran aber nicht gebunden. Überschreitet die Zahl der Anmeldungen für eine Oberschule jedoch deren Aufnahmekapazität, so haben die Schüler Vorrang, die geeignete Empfehlungen haben. Dadurch können Gymnasien und Realschulen einfacher Kinder ablehnen, die möglicherweise die geforderten Leistungen nicht erbringen. Die Grundschule soll mit Ausnahmen sechsjährig bleiben. Von der ersten bis zur vierten Klasse werden verläßliche Öffnungszeiten mit außerunterrichtlicher Betreuung angeboten.

Der Religionsunterricht wird weiterhin von Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in eigener Verantwortung erteilt und wird nicht zum Wahlpflichtfach.

Zukünftig soll es als Regelangebot die verbundene Haupt- und Realschule geben, in der Bildungsangebote zu einer organisatorischen und pädagogischen Einheit zusammengefaßt werden. Sie sollen ein Höchstmaß an Kooperation und Durchlässigkeit sichern. Der erweiterte Hauptschulabschluß wird abgeschafft.

Die 10. Klasse kann nur noch erfolgreich abgeschließen, wer eine zentrale schriftliche Prüfung bestanden hat. Dies gilt auch für Gymnasiasten.

Die Lehrer sind zukünftig verpflichtet, sich regelmäßig in ihrer unterichtsfreien Zeit fortzubilden. nau

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