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Reform des BundestagswahlrechtsBlick über den Tellerrand

Gastkommentar von Karl-Martin Hentschel

Der Bundestag ist aufgeblasen. Um das zu ändern, braucht es eine Wahlrechtsreform. Deutschland könnte sich an der Schweiz orientieren.

Wenig freie Stühle gibt es noch im übervollen Bundestag Foto: Chris Emil Janssen/imago-images

D er größte Bundestag aller Zeiten ist gewählt. Die Debatte zur Reform des Bundestagswahlrechts ist festgefahren. Warum blicken wir eigentlich nicht über den Tellerrand? Die Schweiz, Irland, alle skandinavischen Länder und Österreich sowie viele neue Demokratien zeigen, wie es geht: Ein Persönlichkeitswahlrecht lässt sich mit einer strikten Proportionalität verbinden – ohne dass Überhangmandate entstehen.

Immer wieder loben konservative Ex­per­t*in­nen das Wahlsystem in Großbritannien und den USA. Dort wählen die Bür­ge­r*in­nen „ihre“ örtlichen Abgeordneten. Trotzdem werden auch dort fast immer Ver­tre­te­r*in­nen von Parteien gewählt. Warum? Nun – die Wäh­le­r*in­nen wollen zwar Personen wählen, die sie kennen. Sie wollen aber auch wissen, welches Programm diese Abgeordneten vertreten und wofür sie gegebenenfalls stimmen werden. Allerdings hat dieses Wahlrecht einen gravierenden Nachteil:

Minderheiten und kleine Parteien mit neuen Ideen sind so gut wie nie im Parlament vertreten. Häufig reichen 40 Prozent der Stimmen für eine Mehrheit im Parlament. Doch eine reine Verhältniswahl birgt auch erhebliche Nachteile. Es gibt keine Personenwahl mehr und damit keinen persönlichen Bezug zwischen Wäh­le­r*in­nen und Gewählten.

Und da nun viele kleine Parteien ins Parlament kommen, haben diese ein großes Erpressungspotenzial und erzwingen die Berücksichtigung ihrer Sonderwünsche – ein typisches Beispiel dafür ist die Situation in Israel. Deshalb werden meist Sperrklauseln von 3 Prozent bis zu 10 Prozent eingeführt. Das deutsche Wahlsystem wurde als Kompromiss konzipiert. Praktisch funktioniert dieses System jedoch nicht so wie gedacht.

privat
Karl-Martin Hentschel

ist Mitglied im Bundesvorstand des Vereins „Mehr Demokratie e. V.“. Von 1996 bis 2009 war er Abgeordneter im Landtag von Schleswig-Holstein und Fraktionsvorsitzender während der rot-grünen Simonis-Regierung. Sein Buch „Demokratie für morgen“ erschien 2019 im UVK-Verlag.

Viel Macht für Kleinstparteien

Da die kleinen Parteien kaum Direktmandate gewinnen können, spielt für sie nur der Listenplatz eine Rolle. Bei den großen Parteien dominieren dagegen die Direktmandate. Das hat dazu geführt, dass die großen Parteien dazu übergegangen sind, nur noch Di­rekt­kan­di­da­t*in­nen einen Listenplatz zu geben. So wird auch hier die Wahlmöglichkeit der Wäh­le­r*in­nen weitgehend ausgeschaltet.

Gibt es dazu aber eine Alternative? Hierzu lohnt sich ein Blick über den Tellerrand. Bis 1919 gab es auch in der Schweiz das Mehrheitswahlsystem wie in Großbritannien. Dann wurde in einem Volksentscheid eine Verhältniswahl durchgesetzt – aber eben nicht für die gesamte Schweiz, sondern für jeden Kanton. Außerdem können mehrere Stimmen für die einzelnen Kan­di­da­t*in­nen abgegeben werden.

Im Ergebnis entstand ein Wahlsystem mit einer ganzen Reihe von Neuigkeiten: Jeder Kanton wählte „seine“ Abgeordneten. Es handelt sich also wie in Großbritannien um eine Persönlichkeitswahl. Da aber fast alle Kantone mehrere Abgeordnete wählen, sind mehr oder weniger alle Parteien entsprechend ihrer Stärke im Parlament vertreten. Neu „erfunden“ wurde auch, dass man mehrere Stimmen für einzelne Kan­di­da­t*in­nen der favorisierten Partei abgeben konnte, zu denen man besonders viel Vertrauen hat.

Solche Wahlsysteme, bei denen jeweils mehrere Abgeordnete in einem Wahlkreis gewählt werden – hier ist von Mehrpersonenwahlkreisen die Rede –, sind zunehmend beliebt. Unter den 15 Staaten, die im Demokratieindex der Zeitschrift Economist am besten abschneiden, praktizieren mittlerweile die Hälfte ein solches Wahlsystem: Irland, Dänemark, Norwegen, Island, Österreich, Finnland, Schweden und die Schweiz.

Hauptstimme plus Ersatzstimme

Weltweit werden schon in über 70 Staaten die Abgeordneten überwiegend in Mehrpersonenwahlkreisen gewählt. Ein Nachteil dieses Systems bestand darin, dass die Chancen für kleine Parteien sehr ungleich sind, wenn die Wahlkreise unterschiedlich groß sind. Aber auch dafür gibt es eine Lösung. In sechs Schweizer Kantonen wird das Verfahren des Augsburger Professor Friedrich Pukelsheim verwandt, das er im Auftrag von Zürich entwickelt hat.

Schweden und Norwegen haben eigene Verfahren, die sicherstellen, dass alle Parteien proportional im Parlament vertreten sind. Ich verzichte hier auf eine detaillierte Beschreibung – die kann man in Wikipedia nachlesen. Wichtig für die aktuelle Diskussion in der Wahlrechtskommission des Bundestages ist aber: Bei diesem System gibt es keine Überhangmandate. Der Bundestag bliebe stets bei den in der Verfassung vorgesehenen 598 Abgeordneten!

Es bleibt daher festzuhalten: Es gibt ein Wahlsystem, das eine echte Personenwahl mit maximalem Einfluss der Wäh­le­r*in­nen auf die Auswahl der Kan­di­da­t*in­nen in ihrem Wahlkreis ermöglicht. Und das es ohne Überhangmandate trotzdem möglich macht, dass die Parteien im Parlament entsprechend ihrer Stimmenzahl proportional vertreten sind. Der Bundestag sollte daher den Egoismus, mit dem sich die kleinen und großen Parteien immer wieder an ein gegebenes Verfahren klammern, überwinden.

Denn ein gutes Wahlsystem wäre ein wichtiger Beitrag für die Demokratie in Deutschland und könnte dazu beitragen, das Vertrauen in die Demokratie zu stärken. Darüber hinaus gibt es noch eine Vielzahl weiterer Ideen, die in der Wahlrechtskommission diskutiert werden sollten: die Parität der Geschlechter, das Ausländerwahlrecht, das Wahlrecht für Jugendliche, die Proteststimme und, besonders interessant, die Ersatzstimme:

Etwa 10 Prozent aller Stimmen gehen regelmäßig verloren, da die gewählten Kleinparteien an der Sperrklausel scheitern. Man könnte aber den die Wäh­le­r*in­nen ermöglichen, neben der Hauptstimme eine zweite „Ersatzstimme“ zu vergeben. Die bekommt dann eine der Parteien, die mit großer Wahrscheinlichkeit die Sperrklausel überwinden werden. So dürfte kaum eine Stimme verlorengehen! Solche Ersatzstimmen gibt es schon in vielen Ländern – zum Beispiel bei der Wahl des Bürgermeisters von London und bei der Parlamentswahl in Neuseeland.

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2 Kommentare

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  • Man sollte genau 50 Prozent der Bundestagsabgeordneten nach Personenwahlrecht und 50 Prozent nach Verhältniswahlrecht wählen und jede Form von Ausgleich abschaffen. Dann hätten wir stets 598 Abgeordnete und die Direktkandidaten würden sich stärker für die Interessen ihrer Heimsprengel einsetzen.

    Die 5 Prozent-Hürde sollte dann nur noch anteilig für den Teil des Listenwahlrechts gelten - unabhängig vom Ergebnis des Personenwahlrechts.

  • Deutschland braucht in erster Linie parlamentarischen Willen. Gut, dass die Grünen endlich die Union (CSU) unter Druck setzen.

    Über den Tellerrand hinausschauen sollte Deutschland gerade in punkto Verwaltung und/oder Digitalisierung sowieso viel, viel öfter.

    Ersatzstimme klingt sehr interessant, würde das Parteiensystem auch etwas dynamischer machen, weil die Gefahr des "Stimmenverlustes" entfällt.



    Man muss sich allerdings nichts vormachen: Eine Ersatzstimme stärkt die Ränder, bei der letzten Wahl hätte insbesondere die AfD ohne die Basis deutlich besser abgeschnitten. Gehört für mich einfach dazu, sollte aber bedacht werden.