Reform der Künstlersozialkasse: Betrieben auf die Finger schauen

Die Künstlersozialkasse leidet unter sinkenden Abgaben aus der Wirtschaft. Die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetz gegensteuern.

Prima Kunst. Dahinter stehen oft prekär arbeitende Kulturschaffende, die ohne die Künstlersozialversicherung nicht überleben könnten. Bild: dpa

BERLIN dpa/taz | Die Bundesregierung will die Künstlersozialkasse (KSK) durch schärfere Kontrollen bei den abgabepflichtigen Unternehmen sichern. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD).

Die Wirtschaft soll danach durch eine regelmäßige Überwachung zur Zahlung ihrer Sozialabgaben verpflichtet werden. Geplant sind künftig rund 400.000 statt bisher 70.000 Kontrollen pro Jahr, wie das Ministerium mitteilte. Die Experten erwarten Mehreinnahmen von rund 32 Millionen Euro. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand wird auf 13,6 Millionen Euro veranschlagt.

Bisher hatten sich viele Unternehmen ihrer Abgabepflicht entzogen. Die Reform sorgt nach Meinung von Nahles künftig für Abgabegerechtigkeit. „Mit dem neuen Prüfmodell machen wir die soziale Sicherung von Künstlern und Publizisten zukunftsfest und vermeiden gleichzeitig unnötige Bürokratie für kleine Unternehmen“, erklärte die Ministerin.

Die Künstlersozialkasse, die seit 1983 existiert, ermöglicht rund 180.000 freien Künstlern und Publizisten eine Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Wie angestellte Arbeitnehmer zahlen sie nur 50 Prozent der Beiträge. Die andere Hälfte tragen der Bund (20 Prozent) und die Unternehmen, die von der Arbeit der Kreativen profitieren (30 Prozent).

Der KSK drohte der Kollaps

Wegen der Säumigkeit vieler abgepflichtiger Firmen waren die Beiträge zuletzt Anfang des Jahres von 4,1 auf 5,2 Prozent gestiegen. Experten befürchteten eine weitere Steigerung und langfristig einen Kollaps des Systems. Gleichwohl war in der vergangenen Legislaturperiode die schon lange angestrebte Reform am Widerstand der FDP gescheitert.

Die schärferen Kontrollen sollen künftig im Rahmen der mindestens alle vier Jahre stattfindenden Arbeitgeberprüfungen erfolgen. Zuständig bleibt die Deutsche Rentenversicherung. Zudem bekommt die KSK ein eigenes Prüfrecht.

Sie kann damit Kontrollen – etwa bei einem konkreten Verdacht – auch selbst in die Hand nehmen. Außerdem sollen ihre Experten die Prüfer der Rentenversicherung durch ihr Fachwissen unterstützen. Für Unternehmen, die nur selten Aufträge an Künstler vergeben, wird eine Bagatellgrenze von 450 Euro pro Jahr eingeführt. Unterhalb dieser Grenze werden keine Abgaben nötig.

Die kulturpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Sigrid Hupach, fand am Mittwoch für die Reform lobende Worte: „Dass die Bundesregierung sich mit dem Gesetz zum Erhalt der Künstlersozialkasse bekennt, ist sehr zu begrüßen.“ Allerdings könne das Gesetz die grundsätzlichen Probleme der KSK allein nicht lösen, so Hupach.

Sie regte an, die Bagatellgrenze von 450 Euro niedriger anzusetzen. Denn die Grenze werde zwangsläufig die Höhe der Einnahmen der KSK schmälern. Im Bundesarbeitsministerium schätzt man die zu erwartenden Einnahmeausfälle aber als gering an.

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