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Reflektionspflicht für Autofahrer

Bonn (ap) - Ab Freitag sind reflektierende Kennzeichen Pflicht an neuzugelassenen Autos sowie an älteren Kraftfahrzeugen, die ein neues Nummernschild brauchen. Das Bundesverkehrsministerium erinnerte am Montag in Bonn daran, daß die entsprechende Verordnung am 29. September in Kraft tritt. Reflektierende Kennzeichen erhalten außer Neuwagen die Fahrzeuge, die an einem anderen Ort angemeldet werden oder deren Nummernschild beschädigt ist und deshalb ausgetauscht werden muß.