: Redakteur darf Informanten schützen
Frankfurt/Main (dpa) – Ein Redakteur darf seinen Informanten schützen und die Aussage vor Gericht verweigern. Das entschied gestern der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt. Eine Aussage über die Informationsquellen würde gegen den gesetzlich garantierten Informantenschutz verstoßen. Der Spiegel-Redakteur Gunther Latsch hatte im Prozeß gegen Monika Haas die Aussage über Kontakte zu Sicherheitsbehörden verweigert. Die Offenlegung seiner Quellen wurde von der Verteidigung verlangt.
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