Rechtsstreit um Holocaust-Leugnung: Bischof Williamson erneut vor Gericht
Der Prozess vor dem Landgericht Regensburg ist bereits das fünfte Verfahren gegen Bischof Richard Williamson. Ein Abschluss des Rechtsstreits wird nicht erwartet.
REGENSBURG afp | Fünfter Akt im Rechtsstreit um die Holocaust-Leugnung des umstrittenen Bischofs Richard Williamson: In Abwesenheit des 73-jährigen Briten begann am Montag vor dem Landgericht Regensburg ein weiterer Prozess wegen Volksverhetzung. Der Fall hatte den inzwischen emeritierten Papst Benedikt XVI. in eine der größten Krisen seines Pontifikats gestürzt.
In dem Verfahren geht es um ein Anfang 2009 ausgestrahltes Interview des schwedischen Fernsehens, in dem Williamson die Existenz von Gaskammern und den millionenfachen Mord an Juden im Nationalsozialismus geleugnet hatte. Quasi zeitgleich mit Bekanntwerden der umstrittenen Äußerungen hatte der deutsche Papst Benedikt die Exkommunikation Williamsons und dreier weiterer Bischöfe der traditionalistischen Piusbruderschaft aufgehoben. Dies brachte Benedikt weltweit Kritik ein. Inzwischen schloss die Piusbruderschaft Williamson aus.
Williamson war in einer ersten Prozessrunde sowohl vom Amts- als auch Landgericht Regensburg zu Geldstrafen verurteilt worden. Wegen eines Formfehlers hob das Oberlandesgericht Nürnberg diese Urteile auf. In der zweiten Prozessrunde verurteilte das Amtsgericht Regensburg Williamson im Januar ein weiteres Mal, er sollte demnach 1800 Euro Geldstrafe zahlen.
Weil er auch gegen diese Entscheidung vorging, muss sich nun das Landgericht erneut mit dem Fall befassen. Am ersten Prozesstag sollten die schwedischen Interviewer Williamsons als Zeugen aussagen. Diese erschienen allerdings nach den Worten einer Gerichtssprecherin wie in den vorherigen Prozessen nicht vor Gericht. Bereits am zweiten Verhandlungstag, der für den 23. September geplant ist, soll das Urteil fallen.
Williamson bestreitet nicht, den Holocaust geleugnet zu haben. Er hält sich aber für unschuldig, weil er davon ausging, dass das Gespräch nur in Schweden gezeigt wird – dort darf der Holocaust straffrei geleugnet werden. Die Anwälte des Geistlichen wollen den Fall zur Not bis zur letzten Instanz verhandeln lassen, weshalb wohl bei einer erneuten Verurteilung auch mit der Entscheidung des Landgerichts kein Schluss in dem Rechtsstreit zu erwarten ist.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Anschlag in Magdeburg
„Eine Schockstarre, die bis jetzt anhält“
Exklusiv: RAF-Verdächtiger Garweg
Meldung aus dem Untergrund
Russische Männer auf TikTok
Bloß nicht zum Vorbild nehmen
Wirbel um KI von Apple
BBC kritisiert „Apple Intelligence“
Nach dem Anschlag in Magdeburg
Rechtsextreme instrumentalisieren Gedenken
Umgang mit nervigen Bannern
Bundesrat billigt neue Regeln für Cookies