: Rechtsstaat UdSSR?
■ Bürgerrechte und Verfassungswirklichkeit
Für eure und für unsere Freiheit“ stand auf den Transparenten, als am 21. August 1968 eine Handvoll sowjetischer Bürgerrechtler auf dem Roten Platz gegen den Einmarsch der eigenen Truppen in der CSSR protestierten. Später wurden sie zu langjähriger Lagerhaft verurteilt – wie die meisten, die in der Breschnjew-Ära öffentlich gegen Handlungen der Regierung protestierten – nach den Artikeln 70 und 190,1 des Strafgesetzbuches. Der erste dieser Gummiparagraphen soll nun ersatzlos gestrichen werden, der zweite „radikal verändert“.
Daß das Problem der politischen Flüchtlinge der wirtschaftlichen Annäherung an Westeuropa im Wege steht, wurde zuletzt während des Kohl-Besuchs in Moskau deutlich. Aber auch im Lande selbst kämpfte eine starke Lobby gegen diese Paragraphen: die sowjetische Reformpresse – zur Zeit die wichtigste Stütze der Gorbatschowschen Umgestaltungspläne. Täglich machten sich die Journalisten der führenden Blätter in den letzten beiden Jahren nach traditioneller Interpretationsweise der „Antisowjetischen Verleumdung“ und „antisowjetischen Agitation und Propaganda“ schuldig.
Die Abschaffung krimineller Paragraphen hat der Kriminalisierung Andersdenkender allerdings noch kein Ende gesetzt. Besonders bedenklich stimmen die Verschärfung des Demonstrationsstrafrechtes und das „Ermächtigungsgesetz“ für die Truppen des Innenministeriums, die vor wenigen Tagen im Obersten Sowjet verabschiedet wurden. Im August diesen Jahres war nun schon eine große Menge Menschen zum 20. Jahrestag des CSSR-Einmarsches demonstrierte, traten die Sondereinheiten des Innenministeriums als brutale Schlägertrupps auf. Nun sollen sie eigenständig Verhaftungen vornehmen und Wohnungsdurchsuchungen vornehmen dürfen. Die Truppen des Innenministeriums prügeln als Sachwalter des GULAG. Kritik an der Außen- und Wirtschaftspolitik sind der Gorbatschow-Regierung willkommen. Die innenpolitische Repression richtet sich gegen Vereinigungen, die ein Mehrparteiensystem fordern und gegen nationale Unruheherde. Im Kaukasus, wo die nationalen Forderungen verschiedener Völker immer entschiedener gestellt werden, gibt es ein altes Sprichwort, das auch die gegenwärtige sowjetische Justizreform charakterisiert: „Der Ochse, der die Egge zieht, zertrampelt auch die Saat.“
Heinrich Kubelka
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