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■ Berliner TelegrammRechtssicherheit für Modrow-Kaufverträge

Der Senat hat jetzt Rechtssicherheit für die rund 2.000 Familien im Ostteil der Stadt geschaffen, die Grundstücke nach dem sogenannten Modrow-Gesetz gekauft haben. Der Senat beschloß gestern, daß die im Frühjahr 1990 abgeschlossenen Kaufverträge, die zwar notariell beglaubigt wurden, aber bis zum 16. Mai 1990 nicht zu einer Eigentumsumschreibung im Grundbuch geführt hatten, bestätigt werden. Die im Grundbuch eingetragenen Amtswidersprüche werden auf Antrag der Grundstücksämter gelöscht. Diese Klarstellung war durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erforderlich geworden. ADN

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