■ Berliner Telegramm: Rechtssicherheit für Modrow-Kaufverträge
Der Senat hat jetzt Rechtssicherheit für die rund 2.000 Familien im Ostteil der Stadt geschaffen, die Grundstücke nach dem sogenannten Modrow-Gesetz gekauft haben. Der Senat beschloß gestern, daß die im Frühjahr 1990 abgeschlossenen Kaufverträge, die zwar notariell beglaubigt wurden, aber bis zum 16. Mai 1990 nicht zu einer Eigentumsumschreibung im Grundbuch geführt hatten, bestätigt werden. Die im Grundbuch eingetragenen Amtswidersprüche werden auf Antrag der Grundstücksämter gelöscht. Diese Klarstellung war durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erforderlich geworden. ADN
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen