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Rechtsradikale Aktion verboten

Karlsruhe (dpa) - Das vom Bundesinnenminister verhängte Verbot der rechtsradikalen „Aktion Ausländerrückführung“ (AAR) bleibt bestehen. Das entschied am Dienstag in Karlsruhe das Bundesverfassungsgericht. Die Organisation war 1983 wegen verfassungsfeindlicher Bestrebungen verboten und ihr Vermögen beschlagnahmt worden. Die dagegen gerichtete Organklage der AAR wurde vom Bundesverfassungsgericht wegen Unzulässigkeit verworfen.

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