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Rechtslage

Ab 1.1.1988 werden alle frei werdenden Altbauwohnungen in das BGB–Mietrecht = Weißer Kreis entlassen. Ab 1.1.1990 soll der gesamte Altbaubestand (vor 1949 gebaute Wohnungen) in das BGB–Mietrecht überführt werden. Die bestehenden Mietverhältnisse dürfen dann bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (drei vergleichbare Wohnungen) angehoben werden, jedoch max. um 30 Danach darf frühestens nach 3 Jahren die Grundmiete erneut bis zur Vergleichsmiete, jedoch um max. 30 werden etc. etc.

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