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Rechtsfrieden für Täter und Opfer

Berlin (dpa) – Der so genannte Täter-Opfer-Ausgleich im Strafverfahren soll ausgeweitet werden, damit mehr Fälle im Interesse des Rechtsfriedens gütlich beigelegt werden können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) hat der Bundestag am Freitag einmütig beschlossen.

Danach haben Gerichte und Staatsanwaltschaften künftig die feste Auflage, in allen Stadien der Verfahren zu prüfen, ob ein Ausgleich durch Einigung zwischen dem Beschuldigten und seinem Opfer möglich ist. Wenn sich der Täter um Wiedergutmachung bemüht und sein Opfer Genugtuung erhält, soll das Verfahren eingestellt beziehungsweise die Strafe gemindert oder ganz ausgesetzt werden können.

Däubler-Gmelin hatte die Gesetzesinitiative eingeleitet, weil der seit 1987 mögliche Täter-Opfer-Ausgleich bisher nur eine Nebenrolle spielte. In der Aussprache begrüßten Sprecher aller Fraktionen die Neuregelung. Der Täter-Opfer-Ausgleich eigne sich grundsätzlich für jede Tat, vor allem für Körperverletzungen, sagte die SPD-Abgeordnete Hedi Wegener.

Für die CDU/CSU begrüßte der CSU-Abgeordnete Wolfgang Götzer die Klarstellung in dem Gesetz, dass ein Ausgleich nicht gegen den Willen des Opfers erfolgen darf. Der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele sagte, die Regelung diene den Tätern, den Opfern und auch dem Staat, den die Gefängnisse viel Geld kosteten. Nach Ansicht des FDP- Abgeordneten Jörg van Essen hat es einen positiven Einfluss auf die Täter, wenn sie erleben, welche Auswirkungen ihre Tat auf die Opfer hat.