■ Rechtsaußen: „Elbterrassen“-Prozeß
Magdeburg (dpa) – Im Magdeburger Skinhead-Prozeß hat die Staatsanwaltschaft für vier der fünf Angeklagten Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und neun Monaten und viereinhalb Jahren beantragt. Ob die Strafen für die Heranwachsenden zur Bewährung ausgesetzt werden könnten, müsse geprüft werden, sagte Oberstaatsanwalt Klaus Breymann. Das höchste Strafmaß von vier Jahren und sechs Monaten forderte Breymann für einen als einzigen wegen versuchten Totschlags angeklagten 21jährigen Wolfsburger. Er habe nach glaubwürdigen Zeugenaussagen einen Punker bei dem Überfall von 60 Skins am 9. Mai auf die Gaststätte „Elbterrassen“ mit einem Baseballschläger niedergeschlagen und dessen Tod billigend in Kauf genommen. Für einen 20jährigen früheren Bundeswehrsoldaten beantragte Breymann eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Für einen 25 Jahre alten und als führender Kopf der Magdeburger Skinheadszene geltenden Angeklagten verlangte der Oberstaatsanwalt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.
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