■ Rechtsaußen: Bewährungsstrafe
Lübben (dpa) – Eine junge Frau ist vom Kreisgericht Lübben wegen gemeinschaftlicher schwerer Brandstiftung und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Jugendstrafe von 22 Monaten auf drei Jahre Bewährung verurteilt worden. Die fünfmonatige Untersuchungshaft wurde nicht angerechnet. Die zur Tatzeit 20 Jahre alte Frau hatte im Juli vergangenen Jahres mit zwei Mittäterinnen Brandflaschen gegen die Türen des Asylbewerberheimes geworfen. Von den dort wohnenden 130 Asylbewerbern wurde niemand verletzt. Die beiden Mittäterinnen waren bereits Ende Januar zu einer zweieinhalbjährigen Freiheitsstrafe beziehungsweise einer 16monatigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 330 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen