piwik no script img

■ RechtsaußenMildes Urteil

Neubrandenburg (dpa) – Im Prozeß um den Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Neubrandenburg gegen fünf junge Leute sind gestern vier Jugendstrafen von einem Jahr und zehn Monaten bis zu zwei Jahren verhängt worden. Das Landgericht verurteilte außerdem einen erwachsenen Angeklagten zu zwei Jahren und sechs Monaten. Nur diese Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht sah die Tatbestände des schweren Landfriedenbruchs, der schweren Brandstiftung und der vorsätzlichen Körperverletzung als erwiesen an. Die Anklage wegen versuchten Mordes wurde fallengelassen. Die Verurteilten hatten sich im August 1992 am Anschlag auf ein Asylbewerberheim beteiligt. Aus einer rund 30 Personen starken Gruppe heraus wurden neun bis zehn Molotowcocktails auf die Wohnbaracke geworfen. Menschen waren nicht verletzt worden.

Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 330 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen