■ Rechtsaußen: Mildes Urteil
Neubrandenburg (dpa) – Im Prozeß um den Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Neubrandenburg gegen fünf junge Leute sind gestern vier Jugendstrafen von einem Jahr und zehn Monaten bis zu zwei Jahren verhängt worden. Das Landgericht verurteilte außerdem einen erwachsenen Angeklagten zu zwei Jahren und sechs Monaten. Nur diese Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht sah die Tatbestände des schweren Landfriedenbruchs, der schweren Brandstiftung und der vorsätzlichen Körperverletzung als erwiesen an. Die Anklage wegen versuchten Mordes wurde fallengelassen. Die Verurteilten hatten sich im August 1992 am Anschlag auf ein Asylbewerberheim beteiligt. Aus einer rund 30 Personen starken Gruppe heraus wurden neun bis zehn Molotowcocktails auf die Wohnbaracke geworfen. Menschen waren nicht verletzt worden.
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