■ Rechts außen: Wikinger außen vor
Berlin (dpa) – Die rechtsextreme Wiking-Jugend bleibt vorerst weiter verboten. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Berlin. Damit wurde ein Antrag der Organisation gegen die Verfügung des Bundesinnenministeriums vom 10. November 1994 zum Verbot und zur Auflösung abgelehnt (BVerwG 1 VR 9.94).
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