Rechtlicher Hintergrund bei Waffenexport: Nur zur Selbstverteidigung
Verstößt die Regierung mit ihrer Waffenhilfe gegen eigene Grundsätze? Exporte an Nicht-Nato-Staaten sind nur eingeschränkt genehmigungsfähig.
Verstoßen Waffenlieferungen an kurdische Peschmerga gegen deutsche Gesetze?
Der Export von Kriegswaffen (etwa Panzer und Gewehre) muss laut Kriegswaffenkontrollgesetz von der Bundesregierung genehmigt werden. „Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die Gefahr besteht, dass die Kriegswaffen bei einer friedensstörenden Handlung, insbesondere bei einem Angriffskrieg, verwendet werden“, heißt es im Gesetz. Deutlicher wird das Gesetz nicht.
Der Export sonstiger Rüstungsgüter (etwa Schutzwesten, gepanzerte Truppentransporter) muss laut Außenwirtschaftsgesetz ebenfalls genehmigt werden. Zuständig hierfür ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) in Eschborn, das in politisch sensiblen Fällen Weisungen von der Bundesregierung bekommt.
Verstoßen solche Waffenlieferungen gegen deutsche Grundsätze zum Rüstungsexport?
Da die Gesetze vage sind, spielen die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ eine große Rolle. Sie binden die Regierung und das Bafa, können aber nicht gerichtlich eingeklagt werden.
Dort gibt es strenge Restriktionen für Ausfuhren in Staaten, die weder der EU noch der Nato angehören. Danach kommen Genehmigungen „nicht in Betracht, wenn die innere Lage des betreffenden Landes dem entgegensteht, z. B. bei bewaffneten internen Auseinandersetzungen“. Auch Lieferungen an Länder, die „sich in bewaffneten äußeren Konflikten befinden“, scheiden grundsätzlich aus – es sei denn, es liegt ein Fall der Selbstverteidigung nach der UN-Charta vor.
Eine Genehmigung von Waffenlieferung an die kurdischen Peschmerga wäre also nur dann genehmigungsfähig, wenn man die Attacken der IS-Milizen als Angriff von außen einstuft.
Muss der Bundestag solchen Genehmigungen zustimmen?
Gesetzlich ist das bisher nicht vorgesehen.
Verstoßen diese Waffenlieferungen gegen das EU-Waffenembargo?
Waffenlieferungen in den Irak sind seit Jahren grundsätzlich verboten. Ein entsprechender EU-Beschluss ist in der deutschen Außenwirtschaftsverordnung umgesetzt. Waffenlieferungen können danach aber ausnahmsweise genehmigt werden, wenn sie „von der Regierung Iraks“ für Zwecke der Terrorbekämpfung benötigt werden. Die Zentralregierung in Bagdad müsste der Lieferung an die Peschmerga also zustimmen.
50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen
meistkommentiert