: Rechtliche Schritte gegen Schily erwogen
Berlin (dpa) – Der Berliner Untersuchungsausschuß zum Kurden-Sturm auf das israelische Generalkonsulat will notfalls gerichtlich eine Vernehmung von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) vor dem Gremium erzwingen. Ein „Mauern durch Bonn“ werde vom Ausschuß nicht geduldet, sagte der Vorsitzende Wolfgang Wieland (Die Grünen) am Freitag nach einer Ausschußsitzung von Journalisten. Würden Schily und der geladene Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Peter Frisch, in der nächsten Woche nicht erscheinen, behalte man sich rechtliche Schritte vor. Die Bundesregierung hatte am Mittwoch eine Aussagegenehmigung für Bundesaußenminister Joschka Fischer (Die Grünen) abgelehnt. Ob Schily nächste Woche zu Teilaspekten befragt werden könne, werde in Bonn erst noch entschieden, meinte Wieland. Sollte auch er nicht vernommen werden können, gebe es voraussichtlich nur einen lückenhaften Zwischenbericht. Der Untersuchungsausschuß soll klären, ob die Berliner Polizei das Konsulat im Februar hätte besser schützen müssen, nachdem Hinweise auf eine mögliche Beteiligung Israels an der Festnahme des kurdischen Separatistenführers Abdullah Öcalan bekanntgeworden waren. Bei der Erstürmung des Gebäudes waren vier Kurden von israelischen Sicherheitsbeamten erschossen worden. Der Bundesinnenminister solle unter anderem vernommen werden, weil Berlins Innensenator Eckart Werthebach (CDU) angegeben habe, am 16. und 17. Februar während der Kurdenkrawalle mehrfach mit Schily telefoniert zu haben, erläuterte Wieland. Sollten rechtliche Schritte für die Zeugenvernehmungen nötig sein, würden diese zunächst einmal gegen Frisch eingeleitet, sagte der SPD-Abgeordnete Frank Ebel.
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