: Rechter Ratsherr aus Leer vor Gericht
Gerd Koch (50), Leeraner Ratsherr , muß sich wegen Beleidigung der vom Nationalsozialismus verfolgten Juden sowie der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit vor Gericht verantworten. Rechtsanwalt Koch hatte die Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit in Leer in einem Brief als „Leeraner Judenverein (oder so)“ tituliert. Die Bemühungen von Nazi-Opfern um Entschädigung durch Versicherungsgesellschaften wertete er als „Abzocken“. Trotz der Affäre mußte Koch nicht als Fraktionsvorsitzender für die Allgemeine Wählergemeinschaft (AWG) zurücktreten (die taz berichtete). dpa
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