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Rechte ins Rennen

■ Der Landeswahlausschuß gab den „Republikanern“ die vorläufige Zulassung zu Abgeordnetenhauswahlen

Gestern hat der Landeswahlausschuß über die Zulassung von neun - neben den im Abgeordnetenhaus vertretenen - Parteien zu den Berliner Wahlen im Januar 1989 vorläufig entschieden.

Mit von der Partie ist auch die Berliner Dependance der Rechtsaußen-Partei „Die Republikaner“. Nur die Vertreterin der AL des zwölf Köpfe umfassenden Gremiums hat gegen deren Wahlzulassung gestimmt, die drei SPD-Vertreter enthielten sich der Stimme.

Der stellvertretende Leiter des Landeswahlausschusses, von Pufkas, erklärte, daß das Gremium lediglich über die „Parteieigenschaft“ der Antragsteller zu befinden habe, nicht über deren Verfassungsmäßigkeit. Letzteres sei Sache des Bundesverfassungsgerichtes. Auf die Frage, ob damit zu rechnen sei, daß die Alliierten gegen diese Entscheidung vorgehen und den „Republikanern“, ähnlich wie der NPD, den Zugang zu den Berliner Wahlen versperren, meinte von Pufkas: „Denkbar ist vieles, doch scheint mir das in diesem fortgeschrittenen Stadium der Wahlvorbereitungen wenig wahrscheinlich.“

Neben den „Republikanern“ wurden vorläufig zugelassen wurden: CDU, SPD, AL, FDP, Demokratische Allianz (DA), SEW, Liberale Demokraten, Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) und Humanistische Partei. Eine Entscheidung über Anerkennung der „Freiheitspartei“ und der „Partei Freies Berlin“ (PFB) wurde vertagt.

Der Landeswahlleiter soll prüfen, ob die „Freiheitspartei“ die Erfordernisse nach dem Parteiengesetz erfüllt. Bei der Partei Freies Berlin, die sich an der Wahl 1985 beteiligt hatte, bestehen Zweifel, ob die Parteieigenschaft noch besteht, hieß es.

H&H/dpa

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