■ EU: Rechte für Journalisten
Straßburg (AFP) – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem gestern veröffentlichen Urteil das Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten gestärkt. Das Gericht gab einem britischen Journalisten recht, der sich geweigert hatte, seine Informationsquelle zu nennen und deshalb zu einer Geldstrafe von 5.000 Pfund verurteilt worden war. Der Schutz journalistischer Quellen gehöre zu den Ecksteinen der Pressefreiheit, hieß es zur Begründung.
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