■ Am Rande: Rechte des Betriebsrats bei Streiks beschnitten
Karlsruhe (dpa) – Während eines Streiks dürfen die Beteiligungsrechte des Betriebsrats eingeschränkt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat damit die gängige Rechtsprechung der Arbeitsgerichte für verfassungsgemäß erklärt. Danach muß der Betriebsrat nicht beteiligt werden, wenn während eines Streiks Arbeitnehmer versetzt oder eingestellt werden. Das Gericht wies damit eine Vorlage des Arbeitsgerichts Hamburg als unzulässig zurück (Az.: 1 BvL 11/96).
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