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Rechte KlagenNazis scheitern an Videobeweis

Eine Lichtenberger NPD-Verordnete verklagt ein SPD-Mitglied, das sich gegen Rechtsextremismus engagiert, wegen Beleidigung.

Angefressene Rechte. Bild: dpa

Die Provokation der Lichtenberger NPD-Bezirksverordneten Manuela Tönhardt im vergangenen April zeigt Wirkung. Die Bezirksverordnetenversammlung diskutiert darüber, ob der Bezirk zum Christopher-Street-Day im Juni die Regenbogenfahne hissen soll. „Wir wundern uns sehr darüber, dass eine Fraktion die homoerotischen Interessen einzelner Verordneter trägt und daraus Anträge einbringt“, empört sich Tönhardt hinter dem Rednerpult. Im Saal wird es laut, Pfiffe sind zu hören. Dann wird ihr das Wort entzogen. Kurz darauf zeigt sie den SPD-Verordneten Kevin Hönicke an. „Fick Dich“ soll der ihr zugerufen haben.

Belegt werden soll die angebliche Entgleisung am Freitag vor dem Amtsgericht Tiergarten durch ein Video, das eine NPD-Verordnete von Tönhardts Rede aufgenommen hatte. Die 60-jährige Busfahrerin wirkt nervös. „Ich war in einer besonderen Situation“, sagt sie vor Gericht. Die Beleidigung habe der SPD-Politiker „voller Hass“ gerufen. Dazu habe er eine „Fick dich ins Knie“-Pose gemacht. Der Richter fragt amüsiert, ob es denn eine international anerkannte Pose dafür gebe. Tönhardt erklärt, dabei werde der „Stinkefinger“ ausgestreckt, während die andere Hand in den Ellenbogen geschlagen werde.

Zwei Zeugen sind für die NPD gekommen, einer von ihnen ist Danny Matschke, der bekräftigt: „Bei uns allen heißt das: ’Fick dich ins Knie‘.“ Überhaupt haben die drei bei der Vernehmung fast identische Aussagen zu Protokoll gegeben. Vor Gericht gibt Matschke zu, dass er den SPDler Hönicke nicht genau gehört hatte.

Auch das vermeintliche Beweismittel der Rechten taugt wenig: Auf dem Video ist lediglich Tönhardt zu sehen, die sich in Rage redet. Beleidigende Schreie oder Posen: Fehlanzeige. Stattdessen ist es Hönicke, der ruft: „Das ist eine Beleidigung.“

Cornelia Berger, die das Video aufgenommen hatte, gab ebenfalls zu Protokoll, die Gesten gesehen zu haben – auf der Aufnahme eingefangen hat sie Hönickes angeblichen Ausfall aber nicht. Das Video wird zum Eigentor.

Er glaube, dass die NPD Hönicke, der sich gegen Rechtsextremismus engagiert, einschüchtern wolle, sagt der SPD-Fraktionsvorsitzende in der Lichtenberger BVV, Erik Gührs, der taz. Auch der Richter sieht „erhebliche Zweifel“ an der Darstellung der NPD-Bezirksverordneten – und spricht Hönicke vom Vorwurf der Beleidigung frei.

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4 Kommentare

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  • K
    Kiliman

    In einem Video auf Youtube, was die betreffende Rede zeigt und höchst wahrscheinlich auch das Beweisvideo darstellte, wechselt ganz am Ende durch einen Schnitt die Perspektive. Diese zeigt den gesamten Raum von hinten durch die Sicht einer anderen Kamera, allerdings erst nach dem vermeintlichen Vorfall. -> http://www.youtube.com/watch?v=HuR5Bkz1sIk Ich gehe jede Wette ein, dass mittlerweile ist die gesamte Aufnahme dieser Kamera unauffindbar ist. Dass ein emotionsloser Prozess sowie die faire Berichterstattung darüber nicht möglich war, halte ich im demokratischen Sinne für bedenklich.

  • T
    tazritter

    Wie beschämend, wenn etwas vor Gericht kommt, was bei ordentlicher Ermittlung schon mit dem Video widerlegt sein sollte.

     

    Ich wußte gar nicht, dass Beleidigungen schon von Amts wegen verfolgt werden.

  • CR
    Carsten R. Hoenig

    Lieber Martin Rank, das war keine "Klage der Rechten", sondern eine "Anklage der Staatsanwaltschaft", die da vor dem Amtsgericht Tiergarten verhandelt wurde.

     

    Mit Erhebung der Anklage hat die Staatsanwaltschaft behauptet, der SPD-Verordnete Kevin Hönicke hat „Fick Dich“ der NPD Bezirksverordneten Manuela Tönhardt zugerufen haben. Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, das Hauptverfahren zu eröffnen und das Amtsgericht Tiergarten hat die Anklage zugelassen.

     

    Die Nazis - auch Manuela Tönhardt - waren jeweils Zeugen, Tönhardt in ihrer Rolle zusätzlich "Geschädigte". Ob sie auch Nebenklägerin war, berichten Sie nicht.

     

    Aber sie war nicht Klägerin und Hönicke nicht Beklagter, sondern Angeklagter.

     

    Vielleicht hätten Sie vorher mal einen Strafverteidiger fragen sollen, wie die Party funktioniert, über die Sie berichten wollen. ;-)

  • C
    Conny

    Wäre eine NPD Frau bei gleicher Beweislage angeklagt gewesen, wäre sie mit Sicherheit verurteilt worden.