■ Recht: Fahrgemeinschaften sind versichert
Berufstätige, die sich zu einer Fahrgemeinschaft zusammenschließen, sind auf dem Weg zur Arbeit durch die Berufsgenossenschaften versichert. Die Umwege, die zum Einsammeln der Teilnehmer nötig sind, fallen dann ebenfalls unter den gesetzlichen Schutz, der sonst nur für den direkten Weg zur Arbeit gilt.
Darüber hinaus schützt das Gesetz auch Teil-Fahrgemeinschaften, so der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften: Wer einen Kollegen nur ab und zu oder ein paar Tage lang mitnimmt, weil dessen Auto kaputt ist, für den gilt Versicherungsschutz. Allerdings müssen alle Insassen unfallversichert sein. „Öko-Test“
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen