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Archiv-Artikel

Recht des Kindes auf Klarheit

betr.: „Zulasten des Kindes“, taz vom 14. 2. 07

Die Kommentatorin Katharina Koufen macht es sich zu einfach, wenn sie aus der Stärkung der Rechte des Vaters eine Schwächung der Rechte des Kindes ableitet und es „letztlich in der Hand der Väter“ sieht, „ob die neue Rechtslage zu mehr Leid für die betroffenen Kinder führt“. Wenn sie für das Kind das Recht fordert, „seinen Papa behalten zu dürfen“, übersieht sie, dass das Kind auch ein Recht darauf hat, über seine Herkunft Klarheit zu haben. Aus diesem Recht folgt unmittelbar die Pflicht der Mutter, die, aus welchen Gründen auch immer, zu einer möglichen Differenz zwischen biologischem und sozialem Vater beigetragen hat, dafür Sorge zu tragen.

Auch im Brennpunkt Seite 3 sieht Cosima Schmitt nur den „Interessenkonflikt“ zwischen dem „Wunsch vieler Männer, nicht für ein Kind aufkommen zu müssen, das sie gar nicht gezeugt haben“, und der „Frage, ob nicht die soziale Bindung wichtiger ist als die biologische“. Im Einzelfall ist oft psychologisch nachvollziehbar und verständlich, wieso Mütter sowohl die Männer als auch die Kinder im Unklaren lassen wollen. Das Bundesverfassungsgericht hat nun den Männern das Recht auf Klarheit zugesprochen. Indirekt wurde damit auch das Recht des Kindes auf Klarheit gestärkt.

ALFRED KÖTH, Frankfurt am Main