: Recht auf eingefrorenen Embryo
Paris (AFP) – Der französische Ethik-Ausschuß ist dagegen, einer Frau systematisch zu verweigern, sich nach dem Tod ihres Lebenspartners einen zu Lebzeiten des Mannes eingefrorenen Embryo einpflanzen zu lassen. Voraussetzung sei allerdings eine ausreichende Bedenkzeit, erklärte der von der Regierung eingesetzte beratende Ausschuß am Freitag in Paris. „Es gibt keinen Grund, einer Frau diesen Wunsch von vornherein zu verwehren“, hieß es in der Stellungnahme der französischen Kommission.
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