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Recht auf Schule?

Die Eltern eines Hamburger Gymnasiasten wollen den Rechtsanspruch auf Unterricht grundsätzlich klären. Ihr Anwalt kündigte gestern an, eine entsprechende Klage gegen die Schulbehörde aufrecht- zuerhalten. Die Eltern hatten Anfang des Jahres Klage vor dem Hamburger Verwaltungsgericht eingereicht und eine einstweilige Anordnung beantragt. Der Neunt-kläßler erhielt statt der nach Stundentafel vorgesehenen 30 nur 28 Stunden Unterricht. Seit Anfang Februar wird er zwar voll unterrichtet. Die Klage soll aber bleiben, um „eine grundsätzliche Klärung der Rechtsfrage herbeizuführen“.

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