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Recht auf Parkplatz

Auch Menschen mit einer schweren Gehbehinderung aufgrund von Multipler Sklerose (MS) steht das Recht zum Parken auf einem Behindertenplatz zu. Das hat das Sozialgericht Stade entschieden. Durch den Verzicht auf überflüssiges Gehen könnten MS-Kranke eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes hinauszögern.

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