Rechen-Methoden: Streit um Mathe-Unterricht
Schulsenator Rabe macht umstrittene schriftliche Division für Grundschüler wieder zur Pflicht. Fach-Didaktiker werben für eine einfachere Alternative.
Viertklässler sollen künftig wieder das Verfahren der „schriftlichen Division“ beherrschen, obwohl dies aus Sicht von Mathe-Didaktikern wenig Sinn macht und seit 2004 nicht mehr von der Kultusministerkonferenz (KMK) vorgegeben wird. SPD-Schulsenator Ties Rabe hat den Lehrplan für Mathematik in der Grundschule entsprechend geändert – ohne Schuldeputation und Kammern zu beteiligen.
„Die schriftliche Division bringt den Kindern keine mathematische Erkenntnis“, sagt der Mathelehrer Helmuth Sturmhoebel. Gemeint ist damit jenes Verfahren, welches die meisten Älteren noch in der Grundschule gelernt haben und in Zeiten Sinn machte, als es noch keine Taschenrechner gab. Mehrstellige Summen, wie zum Beispiel 1.610, werden geteilt, etwa durch 7, indem man überschlägt, wie oft die sieben in die 16 passt, anschließend multipliziert, subtrahiert und den Rest durch das „Herunterholen der nächsten Ziffer“ ergänzt. Doch diese Rechenweise ist sehr fehleranfällig und nur zu beherrschen, „indem Kinder es stur auswendig lernen“, sagt Sturmhoebel, der auch in der Lehrerfortbildung tätig ist.
Mathematisch sinnvoller sei deshalb, dass die Kinder in der Grundschule ausgiebig das „halbschriftliche Dividieren“ lernten. Bei der Methode zerlegen die Kinder eine Rechnung in einfachere Aufgaben, die mit Hilfe des Einmaleins lösbar sind. So könnte die obige Aufgabe in „1400: 7“ und „210 : 7“ geteilt und einfacher gerechnet werden. In dem neuen „Rahmenplan“ von 2011 war deshalb auch nur diese Methode vorgeschrieben.
Doch Ende März teilte die Behörde den Schulen überraschend mit, das der Bildungsplan noch im Schuljahr geändert wird. Um den „Anschluss an die weiterführenden Schulen besser zu sichern“, sei schriftliche Division erforderlich. Und zwar als „Regelanforderung“ für alle.
Gefragt, warum der Rahmenplan ohne Beteiligung der Deputation geändert wurde, erklärt Behördensprecher Peter Albrecht, es handele sich hier nicht um eine Änderung, sondern nur um eine „Korrektur“ im Rahmen der Erprobung, zu der die Behörde berechtigt sei.
Der frühere Deputierte Edgar Mebus widerspricht: „Eine Änderung muss formal beschlossen werden.“ Und die Grüne Stefanie von Berg spricht von „Schulpolitik nach Gutherrnart“.
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