piwik no script img

Reaktionen auf Gäfgen-UrteilJa schon, aber ..

Magnus Gäfgen bekommt 3000 Euro Schmerzensgeld. Der SPD-Politiker Wiefelspütz verteidigt das Urteil, aus der CDU und der Polizei hingegen kommt Kritik.

Jakob von Metzler wurde nur 11 Jahre alt. Bild: dapd

BERLIN dpa/dapd/taz | Die Deutsche Polizeigewerkschaft hat mit Unverständnis auf das Urteil reagiert, wonach der verurteilte Kindesmörder Magnus Gäfgen Schmerzensgeld wegen Folterandrohungen im Polizeiverhör bekommt. "Das Urteil lässt die eigentliche ungeheuerliche Tat - die Ermordung des Kindes - in den Hintergrund treten", sagte Gewerkschaftschef Rainer Wendt. Er betonte aber, dass Folterandrohungen und Folter keine Mittel sein dürften, um mutmaßliche Täter zu Geständnissen zu bringen.

Etwas differenzierter äußerte sich die konkurrierende Gewerkschaft der Polizei. Das zugeteilte Schmerzensgeld für Gäfgen sei zwar "emotional nur sehr schwer erträglich", meinte GdP-Chef Bernhard Witthaut. "Diese dicke Kröte müsse jedoch unter dem Gesichtspunkt der Rechtsstaatlichkeit geschluckt werden." Allerdings dürfe das Urteil nicht zur Folge haben, dass die Polizei bei Vernehmungen nicht mehr "intensiv nachfragen" könnte.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, verteidigte das Urteil: "Wenn das Gericht die Androhung der Folter als erwiesen ansieht, ist das Urteil in Ordnung", sagte er dem Tagesspiegel. "Falls die Androhung von Folter in Deutschland zulässig wäre, hätten wir keinen Rechtsstaat."

Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach erklärte hingegen, er habe für die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt kein Verständnis. Der betroffene Polizist habe geglaubt, dies sei die letzte Chance, das Leben des entführten Jakob von Metzler zu retten. "Das war eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr. Die Gefahr wurde von dem Täter selbst heraufbeschworen. Dass er dafür noch Schmerzensgeld bekommt, ist für mich nicht verständlich", sagte Bosbach dem Sender n-tv.

Veit Schiemann vom Opferverband Weißer Ring sagte der Nachrichtenagentur dapd, bei allem Respekt vor den Regeln eines modernen Rechtsstaates dürfe nicht übersehen werden, dass der Begriff "Todesangst", auf den sich Gäfgen berufen habe, viel stärker mit dem ermordeten Kind zu tun haben sollte.

Gäfgens Anwalt Michael Heuchemer begrüßte das Urteil. Es sei ein "Signal für die Menschenrechte". Der Vertreter Hessens sprach von einem "sehr ausgewogenen" Urteil. Beide Seiten beraten noch, ob sie Berufung einlegen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

31 Kommentare

 / 
  • C
    Christoph

    @mario: Also dass Nazis nichts, aber auch gar nicht mit Kinderschutz zu tun haben, haben sie oft genug bewiesen. Zum Beispiel wurden mehrere NPD-Mitglieder wegen Besitzes von dokumentierten Kindesmissbrauch angezeigt. Und jede seriöse Kinderschutzorganisation verwehrt sich gegen Begriffe wie Kinderschänder oder Todesstrafe, weil die meisten Kindermorde dann passieren, wenn die Debatte am meisten kocht und die meisten Täter aus dem sozialen Nahfeld ihrer Opfer kommen.

  • KL
    Kurt Ludowig

    Jeder Tatverdächtige, der "intensiv befragt" wird, wird mit diesem Urteil aufgefordert, die Polizei auf Schmerzensgeld zu verklagen.

  • H
    Hasso

    Ausgerechnet jemand aus der SPD spricht von Menschenwürde. Kann er auch erklären, was seit der Agenda 2010 aus der Würde vieler Menschen geworden ist?

    Aber zum Thema: Ich dachte immer die Justiz hätte auch was mit Moral zu tun und nicht nur ausschließlich mit Paragraphen. Wenn Gefahr im Verzug ist, darf die Polizei unorthodoxe Maßnahmen ergreifen. Im Falle des jungen Opfers, war auch Gefahr im Verzug. Das Gericht hat Ermessensspielraum -und das Urteil wäre nur eine Auslegungssache des Gerichts gewesen. Seit wann ist Drohung eine Folter? Richter und Staatsanwälte drohen ständig. Jeder Arge-Bescheid ist mit Drohungen versehen. Bei körperlicher Misshandlung, hätte man das Urteil noch verstehen können. Bei "Ehrenmorden" hält man es ja auch nicht so genau mit den Paragraphen. Das Urteil ist ein Witz-, eine Demütigung für die Familie des Opfers.

  • M
    mario

    Moin,

     

    nach so einem Menschen verachtenden Urteil, ist wohl klar, dass bei den nächsten Wahlen 20000 Stimmen zusätzlich für die Nazis heraus springen.

    Das scheint mir auch das einzig nachvollziehbare Kalkül hinter der Politik zu sein, Kindermörder zu verhätscheln.

     

    Gruß

  • AF
    Angela Franke

    Da finde ich diese Äußerung, die im Spiegel zitiert, am plausibelsten, offenbar hätte es völlig ausgereicht, Gäfgen eine symbolische Genugtuung von 1 € zu gewähren. Damit wäre dem Recht Genüge getan, aber seine von ihm beanspruchte Opferrolle wäre nicht noch finanziell belohnt worden.

     

    " "Ich finde es völlig richtig, dass der Anspruch von Herrn Gäfgen bejaht wurde. Er ist grob rechtswidrig behandelt worden", sagt der Strafrechtler Franz Salditt. In Deutschland fehle die Fähigkeit, juristisch mit Symbolen umzugehen. "Es hätte genügt, Herrn Gäfgen einen Euro Schmerzensgeld zu geben. Das wäre eine symbolkräftige Aussage gewesen - eine symbolische Erinnerung an das, was im Hintergrund im Raum stand, und eine symbolische Anerkennung des Anspruchs auf Schmerzensgeld", so der Professor."

    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,778394,00.html

    Der Mann verweigert mit diesen Spielchen die von ihm selbst dringend benötigte psychische Be- und Verarbeitung seiner Schuld, die erst wirklich zu einer Reifung seiner Persönlichkeit führte und darin wird er noch unterstützt von seinem publicity-süchtigen Anwalt, der offenbar gerne Rechtsgeschichte schreiben möchte.

  • BB
    Bernd Baron

    Als jemand der wie Herr Bosbach und im Besonderen Herr Wendt als (ehemaliger ?) Polizeibeamter einen Eid auf die derzeit gültige Grund- und Rechtsordnung geleistet hat, trifft es mich zutiefst, dass S I E, der eine als langjähriger Repräsentant einer sich nach dieser Rechtsordnung zu orientierenden Politik und der andere als (Interessen-?)Vertreter einer großen Gruppe von Mitarbeitern derer, die die staatliche Ordnung nach dieser Rechtsordnung bewahren sollen, einen solchen, den Stammtisch nur befeuernden Quatsch zu erfahren.

     

    Sich dann bei der Titulierung geistiger Brandstifter empört zu zeigen, lässt einen noch viel viel mehr um den Bestand unserer Rechtsordnung fürchten als ein Urteil, dass sich e r s t durch Mißbrauch staatlicher Gewalt ergeben hat!

  • V
    vic

    Wem das Urteil nicht gefällt, soll sich bei Herrn Daschner beschweren.

    Die Androhung von physischer Folter ist psychische Folter, und als solche in Deutschland tabu.

  • T
    Tralala

    "Signal für die Menschenrechte!"-?

    Ja, das Signal lautet: das Leben eines gequälten und ermodeten Kindes ist weniger Wert, als das des frech grinsenden Mörders!

    DIESES Signal ist unerträglich für mich...!

  • H
    hopfen

    "Veit Schiemann vom Opferverband Weißer Ring sagte der Nachrichtenagentur dapd, bei allem Respekt vor den Regeln eines modernen Rechtsstaates dürfe nicht übersehen werden, dass der Begriff "Todesangst", auf den sich Gäfgen berufen habe, viel stärker mit dem ermordeten Kind zu tun haben sollte."

     

    Wie da mal wieder Äpfel mit Birnen verglichen werden. Als Opferverband sollte man auch gegen Folter sein. Und nur weil der Gefolterte ein, damals noch potentieller, Verbrecher ist ändert sich daran überhaupt nichts. Wenn man das relativiert ist Folter morgen auch für Räuber akzeptabel und übermorgen für Steuerhinterzieher und Sozialschmarotzer. Das Urteil zu den zuständigen Beamten ist meiner Meinung nach viel zu Schwach ausgefallen. Eine Geldstrafe auf Bewährung ist doch praktisch keine Strafe...ausser sie Foltern weiter...

     

    Unveräußerliche Menschenrechte sollten eben NICHT vom Status der Person abhängen. Ein Verbrecher hat sie genauso, wie jeder andere auch.

  • PH
    Peter Hameisl

    Es ist einfach nur noch unfassbar wie das sein kann!

    Ein veruteilter Mörder verklagt das Land Hessen und bekommt noch Geld aus unseren Steuermitteln zugebilligt.

     

    Rechtstaat hin oder her: ein Mensch der kaltblütig gemordet hat, die Ermittler frech noch stundenlang an der Nase herum geführt hat - der hat in meinen Augen JEGLICHES RECHT verwirkt. Und der wagt es noch von MENSCHENRECHT zu sprechen?

     

    In anderen Ländern hätte man nicht lange gefragt und ihn an den nächsten Ast auf geknüpft. Und wir?

     

    In Deutschland geht es Tätern besser wie den Opfern! Richter plädieren für Therapierbarkeit wo es keine gibt und lassen Mörder, Kinderschänder und Vergewaltiger noch frei.

     

    Rechstsaat? Wir sind schlimmer als eine Bananenrepublik weil es noch noch Flachpfeifen zu geben scheint denen Rechststaatlichkeit über alles sogar über MENSCHLICHKEIT, Ehre und Anstand geht!

  • S
    Saviour1981

    es stimmt zwar, dass es skandalös erscheint, dass ein Kindermörder Schmerzensgeld bekommt, weil die Polizei ein Geständnis aus ihm "herausprügeln" wollte. Wo wir schon beim Thema sind. Ich finde es schade, dass Rainer Wendt dieses Schmerzensgeld-Verfahren kritisiert, aber ihm die Worte fehlen, wenn die Polizeit gewalttätig wird und sich damit über Befugnis und Gesetz hinwegsetzt. Sehr oft gab es Polizeigewalt,. die sogar zu schweren Verletzungen von unschuldigen personen führen, wofür Leute wie Wendt nur ein schulterzucken übrig haben. Ich möchte nur einmal den Mord an Chrissy Schwundeck in einem Frankfiurter Jobcenter in Erinnerung reufen, wo eine Polizistin den Schießprügel einsetzte statt die Deeskalation, die auf der Polizeischule gelehrt wird, einzusetzen. Und für mich IST es Mord! Und wieder einmal spüre ich eine Emesis, dass solche Polizsiten, die solch einen Mord mit Notwehr o.ä. rechtfertigen, nciht einmal behelligt werden oder Untersuchungen angeordnet werden. Ich äußere Unverständnis über die Entcheidung des Gerichtes, Gäfgen die 3000 Euro zuzusprechen, aber in Anbetracht der Polizeigewalt, die ein übliches "schwebendes Verfahren" damit zunichte machten, scheint es fast schon gerechtfertigt. Nicht die Entscheidung über ein Schmerzensgeld ist das Problem, sondern die mittlerweile schlagfreudige Polizei, die solche Verfahren erst verursachen. Nun, Herr Wendt, ich hätte gerne eine Stellungnahme dazu!

  • L
    lukoschus

    es ist eine absolute schade. mörder werden noch belohnt. in diesem falle wünschte ich das mittelalter zurück. der verteidiger gehört zu seinem schützling in den knast. wie kann man so tief sinken?? wie würde er seine strategie aufbauen, wenn es um sein kind gehen würde. dann wäre wohl alles ganz anders???????? ich verabscheue solche leute. ich kann nur wiederholen: schande. das ist abschaum!!

  • T
    Traurig!

    Meiner Meinung ein schmerzhaftes, aber richtiges Urteil.

  • EB
    Elisabeth Biegger

    Ihren Kommentar hier eingeben

    Armes Deutschland,wo verrennst Du Dich. Jetzt werden Mörder schon belohnt. Es gehören für diese Tat alle Rechte aberkannt.

     

    Aber die Meinung des Volkes ist nichts mehr wert. Vonwegen Demokratie. Und das nicht nur in diesem Fall.

  • A
    artlaender

    Man kann gar nicht soviel essen, wie man kotzen konnte!

     

    Aber was soll man von einer Justiz erwarten, die in der Chronik zur 125 Jahrfeier 1000 Jahre ausblendet?

  • A
    ausländer

    Um ehrlich zu sein, mich kotzt das Urteil an. Dass Gäfgen ggf. noch in Revision gehen will, zeugt davon, dass der Mann völlig egozentrisch ist.

     

    Ich könnte das Urteil höchsten akzeptieren, wenn die 3000 € an die Tafel oder an Straßenkinder oder an amnesty international oder an Opfer sexueller Gewalt gehen.

     

    Wenn man die Angelegenheit weiter spinnen würde, könnte im Prinzip jede/r von jedem irgendwann einmal Schmerzensgeld einfordern.

     

    Wenn sich die Menschen doch nur benehmen könnten und sich nicht vor lauter Dekadenz verkrampften.

  • M
    meckerer

    Herr Gäffgen hat KEIN Schmerzensgeld bekommen!!!

     

    Dieses wurde explizit abgelehnt, da es - inkl. blauer Flecken - nicht als erwiesen gilt. er erhielt eine Entschädigung.

  • KG
    Karin Groß

    Widerlich!! Ohne dass dem Kindermörder auch nur ein Haar gekrümmt wurde, gibt es jetzt "Schadensersatz", sprich Staatsknete. Hoffentlich klagen nun die Eltern des ermordeten Kindes auf Entschädigung für das Leid das Gäfgen ihnen angetan hat und holen sich auf diese Weise unser Steuergeld zurück. Mit dem Verweis auf das Buch "Die Brandstifter" und dem daraus hervorgehenden Kapitel "Roben, Chaos und Parteilichkeit – Krebsgeschwür Justiz" wundert mich aber ohnedies nichts mehr.

  • A
    Alfred

    Nun ja.. überall sonst liest man, dass der Kläger eben gerade kein Schmerzensgeld zugesprochen kriegt, sondern allein 3000 Euro Entschädigung.

  • HT
    Horst the Wombat

    Mir liegen die Menschenrechte sehr am Herzen... aber das jene, die die Menschenrechte anderer mit Füßen treten, eben jene Rechte gewährt werden... bringt mich immer wieder zum Kopfschütteln.

  • F
    Franco

    Allso eine Abmahnung an die Beamten hätte mal wirklich gereicht!

    Das ist ja lächerlich! Wenn man bedenkt, dass ein Kind getötet wurde und der Täter bekommt auch noch Geld dafür! Klar wurde ihm Gewalt angedroht aber was wäre den angebracht gewesen?

    Da hofft man, dass der Täter nicht in Einzelhaft kommt und einen wirklich harten Typen als Zellengenossen bekommt!

  • P
    pablo

    der kritikern dieses urteils lege ich nochmal nahe das grundgesetz zu studieren.

    Art 1

    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

    (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

    Art 3

    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

    sowie

    das BGBl. 2008 II S. 854

    Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

    Art 1

    Dem in New York am 20. September 2006 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Fakultativprotokoll vom 18. Dezember 2002 zum Übereinkommen vom 10. Dezember 1984 gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (BGBl. 1990 II S. 246) wird zugestimmt. Das Protokoll wird nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.

    Art 2

    Die Aufgaben des Nationalen Präventionsmechanismus nach Artikel 3 des Protokolls werden im Zuständigkeitsbereich der Länder durch eine von diesen einzurichtende Kommission und im Zuständigkeitsbereich des Bundes durch eine vom Bundesministerium der Justiz einzurichtende Bundesstelle wahrgenommen.

    Art 3

    (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

    (2) Der Tag, an dem das Fakultativprotokoll nach seinem Artikel 28 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben

    In Kraft gem. Bek. v. 29.4.2009 II 536 mWv 3.1.2009

     

    Der Täter hat seine menschenrechte verteidigt und das ihm eine entschädigung gezahlt wird muss auch sein, sonst wäre diese verletzt der menschenrecht wieder ein zuvel auf der langen lieste deutschlands.

  • GB
    G. Boehnke

    Klagt denn auch jemand auf Schmerzensgeld für den Jungen? Dann wüssten wir zumindest, wieviel Geld unserer Rechtsprechung das Leben des Opfers Wert ist.

  • R
    Rechtsstaat

    Nicht der Mörder Magnus Gäfgen bekommt 3000 Euro Schmerzensgeld.

     

    Sondern der Verdächtige Magnus Gäfgen.

     

    Leider wird das oft in Bildzeitungsmanier durcheinander gebracht.

    .

    Ein Rechtsstaat ist nicht vollkommen. Nur hat bisher keiner was besseres erfunden.

  • D
    deviant

    Hachja...der Wolle Bosbach. Ich hab ihn und seine kruden Thesen bereits vermisst.

     

    Der hätte bestimmt auch auch die heilige Inquisition verteidigt mit: "Wer weiß denn, ob das Ertränken von Juden nicht die einzige Möglichkeit ist, diese Brunnenvergifter davon abzuhalten, andere Menschen zu töten."

    Mensch, Wolle! Wir leben in einem Rechtsstaat und Mutmaßungen kleiner grüner Männchen dürfen nicht über dem Gesetz stehen und jede Maßnahme des Mutmaßers legitimieren; sonst kämen wir in einen Willkürstaat in dem Cops mit Allmachtsphantasien tun können, was sie wollen, wenn sie es nur mit Mutmaßungen rechtfertigten.

  • D
    DerDemokrator

    Das war vieeeell zuviel. Ein Euro hätte wg. der Symbolkraft als Schadenersatz gegen diese "Menschenrechtsverletzung" völlig genügt. Man muß solch "menschlichen Abschaum" nicht auch noch eine Bühne für seine "narzisstisch perverse Neigung" bieten.

     

    Ciao

    DerDemokrator

  • E
    emil

    zwischen intensiv nachfragen und folterandrohung ist ein gewisser unterschied nehme ich an?

     

    unsere gesetze gelten für die meisten menschen. egal ob sie eine straftat begehen oder ob sie sich in der sonne aalen.

     

    solange das gewährleistet ist, funktioniert unser rechtstaat noch und wir sind nicht in einem blockwart/hexenverbrenn-szenario wo der bürgermob selbstjustiz übt.

     

    fortschritt heißt eben auch, mördern rechte zuzustehen.

  • HS
    Horst Schwabe

    Dieses Urteil war zu erwarten. Das Urteil ist gerecht. Hier stand nicht die Person Gäfgen als Kläger vor Gericht sondern das Menschenrecht. Wenn Kripobeamte mit Folter drohen, ist das kläglich.

  • E
    EnzoAduro

    Er war kein mutmaßlicher Täter zu dem Zeitpunkt. Es war bekannt das er das Opfer verschleppt hatte und das er wusste wo es ist. Nicht bekannt war das er bereits ein Mörder war.

     

    Für mich handelt es sich um Nothilfe. Es ging nie um "Geständnisse" für einen Justizweg. Es ging um Leben und Tod.

  • D
    Demokrat

    Man hätte das Volk fragen müssen ob man Herrn Gräfgen 3000€ gibt oder ob er 3000€ an die Familie des Kindes geben soll. Das wäre echte Demokratie. Die Macht muss beim Volke liegen!

  • M
    Martin

    Als Bürger eines Rechtsstaates begrüße ich das Urteil, als Emotionales Wesen halte ich das Urteil für zutiefst ungerecht.

     

    Als Rationales Wesen kann ich sowohl die Begründung des Urteils verstehen. Herz und Verstand scheiden sich an dieser Stelle, in der Haut des Richters möchte ich nicht stecken. Recht ist nicht Gerechtigkeit, Menschenrechte müssen auch für die anderen gelten, das hilft den Eltern nicht und der Gesselschaft auch nicht, aber alles andere wäre auch falsch. Das ist einer der Momente wo man einerseits froh ist in einem freien Land zu leben, anderseits beschämt das solche Urteile rechtens sind.