Rauchverbot im Saarland gekippt: Weiter qualmen an der Saar
Im Saarland stoppen Verfassungsrichter zum Schutz der Wirte das strengste Nichtraucherschutzgesetz der Republik. Damit ist ein Herzenswunsch der Grünen vorläufig ausgebremst.
FRANKFURT/M. taz Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat am späten Montagnachmittag das härteste Nichtraucherschutzgesetz der Republik gestoppt, nur Tage bevor es am 1. Juli in Kraft treten sollte. Die Verfassungsrichter monierten an dem Gesetz der Jamaikakoalition aus CDU, FDP und Grünen fehlende Übergangsregelungen und Ausgleichzahlungen für die zu umfangreichen Investitionen gezwungenen Kneipen- und Kaffeebarbetreiber.
Der Herzenswunsch vor allem der Grünen nach einem umfassenden Rauchverbot im Saarland bleibt damit erst einmal unerfüllt. Es gilt weiter das alte Gesundheitsschutzgesetz. Es erlaubt das Rauchen in Lokalen in einer Größe von bis zu 75 Quadratmetern "mit eingeschränktem Speisenangebot", in denen der Inhaber in Personalunion auch Wirt und Kellner ist.
Gegen die Verschärfung des bisherigen Nichtrauchergesetzes hatten rund 100 Lokalbetreiber Anträge auf eine einstweilige Anordnung eingereicht. Weil mit einer Hauptsachenentscheidung erst im nächsten Jahr zu rechnen sei, so die Verfassungsrichter, gewährten sie "vorläufigen Schutz" vor dem neuen Gesetz. Denn bei Inkrafttreten vor der Hauptsachenentscheidung wären den Gastronomen "schwerste und praktisch nicht wieder gutzumachende wirtschaftliche Nachteile" entstanden, so die Richter.
Auf Nachfrage der taz wies der Generalsekretär der Grünen Saar, Bundestagsmitglied Markus Tressel, darauf hin, dass die Entscheidung in der Hauptsache ja noch ausstehe. Der "politische Wille zum generellen Rauchverbot im Saarland" bestehe weiter, auch bei den Koalitionspartnern, sagte Tressel. FDP-Wirtschaftsminister Christoph Hartmann hatte die Reform allerdings "nicht gerade jubelnd begrüßt". Und die oppositionelle Linke sprach bereits im Herbst 2009 von einem "grünen Kneipenvernichtungsgesetz".
Die Raucherlobby (www.rauchernews.de) forderte unterdessen die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) in Bayern auf, sich an der Entscheidung der saarländischen Verfassungsrichter ein Beispiel zu nehmen. In Bayern findet am 4. Juli auf Initiative der ÖDP ein Volksentscheid zum Rauchen statt. Die ÖDP will damit Rauchverbote selbst in Shisha-Cafés und Zigarettenlounges durchsetzen. Klagen dagegen seien schon in Vorbereitung, heißt es bei der Raucherlobby.
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