■ Rau, aber hartzlich : Tolle Verdienstmöglichkeiten
betr.: „Ein-Euro-Jobs können ein sinnvolles Instrument von Hartz IV sein. Kleine Löhne, große Ziele“, taz vom 24. 8. 04
Nettoverdienste von 850 bis 1.000 Euro sind nie zu erreichen, schon allein deshalb nicht, da ja nur „angemessene“ Mietkosten übernommen werden. Gert G. Wagner schreibt in seinem Kommentar über erzielbare Stundenlöhne von 8 bis 10 Euro. Tatsächlich liegen sie wohl eher im Bereich von max. 6 Euro:
Angenommene 300 Euro Miete plus 345 Euro ALG II + 173 Euro Zuverdienst (40-Stunden-Woche) ergeben einen Nettoverdienst von 818 Euro. Addiert man dazu die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge (ca. 214 Euro) und anfallende Steuern (ca. 22 Euro), kommt man auf einen Bruttoverdienst von ca. 1054 Euro, was dann umgerechnet einen Bruttolohn von 6 Euro/h ergibt. Ironischerweise ist die einzige Variable in diesen Berechnungen die Höhe der Unterkunftskosten, d. h. bei einer geringeren Miete liegen die erzielbaren Nettoverdienste auch entsprechend niedriger.
Außerdem muss noch erwähnt werden, dass der zur Arbeitsgelegenheit Verpflichtete für Fahrtkosten etc. selbst aufkommen muss, diese Kosten werden nicht übernommen und auch ein Ansatz dieser Kosten z. B. als Werbungskosten ist so im Gesetz nicht vorgesehen. Das bedeutet, dass in der Realität ein 1-Euro-Jobber am Ende des Monats auch ohne eine Aufwandsentschädigung dastehen kann. Aber vorrangiges Ziel der Arbeitsgelegenheiten ist es ja auch, dass Erwerbslose „sich wieder an Erwerbstätigkeit gewöhnen“.
SUSANNE REUBER, Berlin