Ratingagenturen in der Kritik: Aufsicht sieht zahlreiche Mängel

Europas Wertpapieraufsicht hat die Ratingagenturen aufs Korn genommen. Unabhängigkeit und Vertraulichkeit stehen infrage. Standard & Poor's hat reagiert.

Für ihn sind Ratings richtig wichtig: Börsenheini am Werk. Bild: reuters

PARIS/FRANKFURT/BRÜSSEL dpa | Die Europäische Wertpapieraufsicht Esma liefert neue Munition gegen die vielfach kritisierten Ratingagenturen. Unter anderem werden in einer Untersuchung der Esma die Unabhängigkeit der Bewerter infrage gestellt und der Umgang mit vertraulichen Informationen bemängelt.

Die Ratingagentur Standard & Poor's hat nach der Kritik an der Arbeit der Bewerter auf ständige Verbesserungen ihrer Prozesse verwiesen. „Wir sind in unseren Ratingaktivitäten den höchsten Standards verpflichtet und verbessern vor diesem Hintergrund kontinuierlich unsere analytischen und operativen Prozesse“, sagte eine S&P-Sprecherin am Dienstag in Frankfurt.

Zuvor hatte die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde in Paris einen Bericht zur Arbeit der Ratingagenturen vorgelegt. „Die Esma-Untersuchung hat Mängel deutlich gemacht im Verfahren für die Länderratings, die Risiken für die Qualität, Unabhängigkeit und Integrität der Ratings und des Bewertungsprozesses darstellen könnten“, hatte Esma-Chef Steven Maijoor bei der Vorstellung des Berichts betont. Kritisiert werden etwa Verzögerungen bei der Veröffentlichung der Ratings oder mangelnde Qualifikation bei den eingesetzten Prüfern.

Untersucht wurden zwischen Februar und Oktober die Arbeit der drei großen Ratingagenturen Fitch, Moody's sowie Standard & Poor. Die Länderratings sind umstritten – auch wegen ihrer Wirkung auf die wirtschaftliche Situation betroffener Staaten.

Die EU-Kommission sieht sich in ihrem Umgang mit den Agenturen durch den Bericht bestätigt. Die Ergebnisse zeigten eine Reihe von Mängeln in der Arbeit der Ratingagenturen, sagte der für den Binnenmarkt zuständige Kommissar Michel Barnier am Dienstag in Brüssel.

Die EU hatte in diesem Jahr schärfere Regeln für Ratingagenturen beschlossen. Danach können Anleger die Unternehmen für schwere Fehler bei Bewertungen haftbar machen. Schadenersatz wird fällig, wenn Ratingagenturen ein Unternehmen oder einen Staat absichtlich oder fahrlässig falsch beurteilen.

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