: „Rassistisches Amtsdeutsch“ bei Ausweisung eines Iraners
Wiesbaden (taz/ap) — Umweltbelastungen durch zu hohe Bevölkerungsdichte führt die Wiesbadener Ausländerbehörde an, um eine weitere Aufenthaltsgenehmigung für einen Iraner abzulehen. Der grüne Landtagsabgeordnete von Plottnitz warf der Behörde ein „rassistisches Amtsdeutsch“ vor. Er forderte Oberbürgermeister Exner auf, dafür zu sorgen, daß in seiner Verwaltung „grundgesetzwidriger Rassismus keinerlei Chance mehr hat“. Bürgermeister Diehl (CDU) bezeichnete die Begründung in dem Brief des Ordnungsamtes als „absurd und falsch“ und verfügte, daß sie künftig nicht mehr verwendet werden dürfe. Die Behörde hatte mit einem mehrseitigen Schreiben den Antrag eines 31jährigen Iraners auf Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung abgelehnt und den Mann aufgefordert, die BRD innerhalb von sechs Wochen zu verlassen. Nach Ansicht von Diehl ist die Ablehnung begründet, da der Iraner sich seit 1977 zur Ausbildung zum Bauingenieur in der Bundesrepublik aufhält, Ausbildung und Praktikum jetzt abgeschlossen seien. Ziel müsse es sein, daß diese Kenntnisse danach im jeweiligen Heimatland angewendet würden. Da die Entscheidung und der überwiegende Teil der Begründung nach seiner Auffassung korrekt seien, werde der Bescheid nicht zurückgenommen. Der Iraner habe dagegen mittlerweile Klage beim Verwaltungsgericht Wiesbaden eingereicht.
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