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Rassistischer Mord an Iraker in LeipzigBundesgerichtshof bestätigt hohe Strafe

Im Oktober 2010 erstach ein Neonazi in Leipzig einen 19-jährigen Iraker. Das Landgericht verhängte eine besonders hohe Strafe. Nun hat der Bundesgerichtshof eine Revision des Täters verworfen.

Diesmal unter Kontrolle der Polizei: Neonazis am Leipziger Hauptbahnhof. Bild: dpa

KARLSRUHE/LEIPZIG epd/taz | Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines jungen Irakers hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Leipzig gegen einen Neonazi bestätigt. Der zur Tatzeit 32 Jahre alte und beträchtlich vorbestrafte Angeklagte Marcus Eckhardt hat demnach am 24. Oktober 2010 in der Nähe des Leipziger Hauptbahnhofes den 19-jährigen Kamal K. erstochen, heißt es in einem am Montag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Der 5. Leipziger Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. (AZ: 5 StR 490/11)

Nach den Feststellungen des Landgerichts Leipzig habe der heute 33-Jährige die Tat aus rassistischem Hass begangen, so der BGH. Dabei befand er sich wegen starker Alkoholisierung im Zustand verminderter Schuldfähigkeit. Das Landgericht Leipzig hatte im Juli 2011 den Angeklagten wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt und Sicherungsverwahrung angeordnet.

Der Täter habe am Abend des 24. Oktober 2010 in der Nähe des Leipziger Hauptbahnhofs "grundlos Streit" mit dem 19-jährigen Kamal K. gesucht. Im Laufe der Auseinandersetzung sei der Iraker zunächst geschlagen und mit Pfefferspray besprüht worden. Schließlich habe der Angreifer den Iraker mit einem Klappmesser so schwer an der linken Bauchseite verletzt, dass dieser noch am gleichen Tag im Krankenhaus starb.

Die Leipziger Richter hatten es als erwiesen angesehen, dass der Mann den jungen Iraker mit voller Absicht getötet hatte. Mit dem damaligen Urteil übertrafen die Richter sogar die Forderungen der Staatsanwaltschaft, die wegen der starken Trunkenheit des Täters zum Tatzeitpunkt auf Totschlag plädiert hatte. Sein 29-jähriger Mittäter, Daniel Kappe, der ebenfalls der rechten Szene zugeordnet wird, wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Gefängnis verurteilt.

Der Fall "Kamal K." hatte in den vergangenen Monaten immer wieder für Aufsehen gesorgt, da die Staatsanwaltschaft in Leipzig ein politisches Motiv in Form von Rassismus für die Tat ausgeschlossen hatte. Heimtücke oder niedere Beweggründe, die auf einen Mord hinweisen würden, lägen deshalb nicht vor, argumentierten die Ankläger.

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3 Kommentare

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  • CR
    Christine Rölke-Sommer

    @alles beim alten

     

    ganz einfach: entweder hatte die staatsanwaltschaft bereits mord angeklagt oder aber das gericht hatte einen entsprechenden, auch so genannten, nämlich rechtlichen hinweis gegeben, dass auch eine verurteilung wegen mordes in betracht komme.

     

    im übrigen bestimmt nicht die staatsanwaltschaft das strafmaß. sie plädiert nur auf eines, ebenso wie die verteidigung auf eines oder keines plädiert.

  • AB
    alles beim Alten

    Wieso kann man wegen Mord verurteilt werden, wenn wegen Totschlag verhandelt wird? Mit dem Urteil hat das Gericht der Demokratie einen Bärendienst erwiesen. Wenn das Gericht über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinausgeht, dann wirkt es wie ein Gesinnungsurteil. Und Schauprozesse führen in der Regel nicht zu einer Befriedung sondern zu einer Radikalisierung.

     

    @Sven

    Warum das Gesinde nicht gleich in die Gaskammer stecken? Am Besten präventiv.... *kotz*

  • S
    Sven

    13 Jahre fuer MORD!?!?! Wow, wieso nicht gleich freilassen! So ein Gesindel muss fuer immer in den Knast!